Greift DKR 0201, Beispiel 8 ?

  • Guten Morgen,
    an dieser Diskussion merkt man, warum uns der Rest der Welt um unser Kodier- und Fallpauschalensystem beneidet. Man sollte es unbedingt den Griechen verkaufen, dann kriegen die endlich Ihre Krankenhauskosten endlich in Griff.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    die DKR 0201 spricht von einem Symptom und hier ist das nicht als unbestimmter Artikel, sondern als Zahl zu verstehen.
    Es geht also - wie auch im Beispiel aufgeführt - um ein einzelnes Symptom, welches dann behandelt wird. Sobald ein Pat. einen ganzen Strauß von Symptomen hat, ist diese Kodierrichtlinie nicht mehr anwendbar.

    Gruß
    B.W.

    Beitrag von BoB77 war schneller:
    Wenn ausschließlich die respiratorische Insuff. behandelt wurde, dann entspricht dies exakt dem Beispiel und damit ist die J96 als HD zu kodieren.

    Hallo,

    das halte ich mal für eine sehr gewagte These! Das steht nirgends. Zumal der Patient in dem Beispiel mit Hirn-CA ggf. auch Kopfmerzen hat, was nach Ihrer Vorstellung dann bedeuten würde, dass das CA als HD zu kodieren wäre. Das ist sehr abwegig. Stellen Sie doch mal die Frage beim InEK: http://www.g-drg.de/cms/Anfrageverfahren

  • Hallo liebe Gemeinde,

    zunächst stellt sich für mich die Frage: Was bedeutet behandeln? Ist damit nur Therapie oder auch Diagnostik gemeint?

    Ich würde im Zusammenhang dieser Regel unter "Behandlung" sowohl Diagnostik als auch Therapie verstehen.

    Wie uns das BSG immer wieder predigt, sind die DKR eng am Wortlaut auszulegen. Hier heißt es: "... , sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird."

    Mal abgesehen von der Frage, was behandeln meint, ergibt sich bei enger Auslegung, dass hier u.a. eine Hypokaliämie behandelt wurde, somit nicht ausschließlich das Symptom, so dass die Regel nicht mehr greift.

    Damit wäre das Carcinom die Hauptdiagnose.

    Ich weiß, das ist eine rein formale Argumentation, zu der Richter jedoch neigen.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medman2,

    ich neige eher zu der Auffassung, dass "Behandlung" nicht automatisch "Diagnostik" einschließt, weil am Beginn der DKR 0201l beides getrennt benannt wird: "Erfolgt die Aufnahme zur Diagnostik/Behandlung des primären Malignoms...".Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass in unserem Absatz vor Beispiel 8 das Wörtchen "ein" vor "Symptom" als Zahl zu verstehen ist, weil es nicht fett hervorgehoben ist. Wer die deutsche Sprache kennt, muss davon ausgehen, dass zunächst der unbestimmte Artikel darunter verstanden wird. Es wird ja sonst der Fettdruck häufig verwandt - warum dann nicht hier? Wahrscheinlich ist die Kodierempfehlung 176 (man beachte: Empfehlung - sie ist geringer zu werten als die DKR) speziell für als palliativ zu bezeichnende Fälle zutreffend. Aber bei dem Beispiel von BoB77 ist darüber nichts ausgesagt.

    Freundliche Grüße aus der freundlichen Lausitz

    E. Kosche

  • Hallo Medman2,
    ich neige eher zu der Auffassung, dass "Behandlung" nicht automatisch "Diagnostik" einschließt, weil am Beginn der DKR 0201l beides getrennt benannt wird: "Erfolgt die Aufnahme zur Diagnostik/Behandlung des primären Malignoms...".

    Hallo Frau Kosche,

    das ist eine sehr gute Argumentation.

    Wenn man die DKR allerdings weiterliest, ist das Ganze leider nicht mehr so schlüssig:

    "Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten*, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt."

    Wenn es sich bei dem mit * gekennzeichneten Aufenthalt z.B. ausschließlich um ein Restaging handelt, wäre es nach dem von Ihnen zu Recht gegebenen Hinweis keine Behandlung (im Sinne von Therapie), gleichwohl fände nach Aussage der Kodierregel nach wie vor eine Behandlung statt.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass in unserem Absatz vor Beispiel 8 das Wörtchen "ein" vor "Symptom" als Zahl zu verstehen ist, weil es nicht fett hervorgehoben ist. Wer die deutsche Sprache kennt, muss davon ausgehen, dass zunächst der unbestimmte Artikel darunter verstanden wird. Es wird ja sonst der Fettdruck häufig verwandt - warum dann nicht hier?

    Auch darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich kann die Auffassung von Kodierer2905 gut nachvollziehen.

    Ihre Argumentation kann für "ein" als unbestimmter Artikel durchaus zutreffen. Im Weiteren heißt es jedoch: "sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird." Für "das" kann Unbestimmtheit aber nicht in Anspruch genommen werden.

    Leider sind die Kodierregeln nicht völlig präzise, wie es Sprache gemeinhin nicht ist. Verständnisprobleme ergeben sich zumeist aus der Praxis, so dass entsprechende Klarstellungen wünschenswert wären.

    Viele Grüße

    Medman2