Sekundärkode Blutgerinnungsstörung

  • Guten Tag allen im Forum,

    ich benötige Ihre Meinung/ Hilfe bei folgendem Problem.
    Eine große Krankenkasse lehnt per DTA die Annahme der Rechnungen für alle Fälle ab,
    bei denen die Nebendiagnose D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren
    ohne die Sekundärkodes U69.11! Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung bzw.
    U69.12! Temporäre Blutgerinnungsstörung kodiert sind.
    Da dies aber alles Fälle sind, die kein Zusatzentgelt auslösen (weil der erniedrigte Quickwert
    mittels Gabe von Konakion oder 1200 IE PPSB angehoben wird), sehen wir die
    Nichtkodierung analog der Hinweise im Fallpauschalenkatalog als richtig an.
    Laut Nachfrage bei der Krankenkasse bestehen diese auf der Kodierung laut der Kodierrichtlinie D012i Mehrfachkodierung
    2. Hinweise zur Doppelklassifizierung: Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.

    Wer hat jetzt Recht ?

    Viele Grüße bei 31°
    Lorelei2

  • Hallo Lorelei2,

    ich muss gestehen, dass mir die U89.11/12 in dieser Form noch nicht aufgefallen sind. Die Hierarchie der Kodierung sieht aber ICD und OPS als Unterstes, darüber die Kodierrichtlinien. Die Fallpauschalenverordnung kommt darin nicht vor. Auch wenn es erlösirrelevant ist, ist meines Erachtens die U89.11/12 bei jeder Gerinnungsstörung zu kodieren.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medmann2,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Im ICD steht unter D68.4 der Hinweis:
    Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 bzw. ZE2015-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
    Daher kann man eigentlich annehmen, das die U69.1- Kodes nur bei Abrechnung von Zusatzentgelten anzugeben sind.

    Auf der anderen Seite haben Sie natürlich recht, dass die Kodierrichtlinien in der Hierachie ausschlaggebend sind.

    Nicht ganz überzeugte Grüße
    Lorelei2

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    unabhängig von der Kodeverknüpfung: Wenn nur Quickanhebung und ohne Blutung ist nach DIMDI-Verständnis nicht D68.4 anzugeben, sondern der Z-Kode. Siehe hier: Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren: zum X-ten

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau