Kodierung einer Sepsis

  • Hallo,
    das ganze lautet jetzt ja einfach:
    Kodiere zunächst die ein SIRS auslösende Grundkrankheit.
    Das ist dann ja nach dem medizinischen Verständnis nicht die Sepsis sondern die Infektion (z.B. Pneumonie oder Harnwegsinfekt bei der Urosepsis). Hoffentlich wird die DKR 0103 dann auch angepasst, da nach dieser das SIRS infektiöser Genese nur nach Sepsis kodiert werden kann. Oder habe ich was übersehen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    das ganze lautet jetzt ja einfach:
    Kodiere zunächst die ein SIRS auslösende Grundkrankheit.
    Das ist dann ja nach dem medizinischen Verständnis nicht die Sepsis sondern die Infektion (z.B. Pneumonie oder Harnwegsinfekt bei der Urosepsis). Hoffentlich wird die DKR 0103 dann auch angepasst, da nach dieser das SIRS infektiöser Genese nur nach Sepsis kodiert werden kann. Oder habe ich was übersehen?

    Da bin ich auch gespannt, weil ein SIRS aus medizinischer Sicht nach Sepsis-3-Definition bei infektiösen Geschehen mit Organdysfunkiton keine Rolle mehr spielt und ein SIRS nunmehr nicht-infektiösen Entitäten vorbehalten ist.

    Das DIMDI würde - so wie Sie es interpretieren - also möglicherweise vorgeben, dass auch bei Vorliegen einer Sepsis nach Sepsis-3-Definition zusätzlich ein SIRS kodiert werden soll und somit eine Sepsis und ein SIRS infektiöser Genese gleichzeitig vorliegen (können)?

    Da kann man nur auf eine klärende Anpassung in den DKR hoffen - denn dieses Vorgehen in der Kodierung wäre Unsinn hoch 5 - vorbehaltlich eines maximalen Missverstehens meinerseits.

  • Neben der DKR müsste/ sollte auch die DIMDI Definition zum SIRS angepasst. Ich fände es sehr unglücklich, wenn nur die bisherige FAQ aus 2007 dazu ersatzlos auslaufen lassen würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    na da genau das waren meine Gedanken, die DKR/ICD haben nie erwähnt, dass wenn SIRS dann automatisch SEPIS (und dann noch Kriterienmenge je nach BK), damit war eigentlich schon immer der medizin. Stand die eigentliche Kodiergrundlage (kodiert haben wir aber nach den vorgegebenen Kodiermöglichkeiten seitens SEG und Foka) was aber eben mit der neuen Defintion hinfällig war.

    Das SIRS selber denke ich ist dennoch zu kodieren wenn mit den Kriterien vorliegend und entsprechende Maßnahmen erfolgten wie Abnahme der Blutkultur (die Infektion selbst wird mit AB behandelt, und nicht jeder Harnwegsinfekt wird eine BK-Entnahme erzwingen).

    Das wollte ich schon immer so machen Infektion + SIRS (wenn am ende kein positive BK und daher keine Sepsis infektiöser Genese "beweisbar") nur leider stand in der DKR was von SIRS infektös nur nach Sepsiskode...


    MfG

    rokka