Kodierung einer Sepsis

  • Hallo,

    habe inzwischen so viel gelesen, dass ich echt langsam den Überblick verliere.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Sepsis kodieren zu dürfen????

    Wäre echt ganz lieb, wenn mir dies noch einmal erklärt werden könnte

    Lieben Dank im Vorhinein :)

  • Hallo,

    es geht wohl um Sepsis infektiöser Genese ohne Organkomplikationen:
    1. Abnahme von mind. 2 Pärchen Blutkulturen
    2. Bei positiver Blutkultur mindestens 2 SIRS Kriterien (die durch den Infekt bedingt sein müssen)
    3. Bei negativer Blutkultur alle 4 SIRS-Kriterien

    Steht auch bei den FAQs bei DIMDI etwas ausführlicher.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,

    gibt es etwas neues zur Sepsiskodierung? Beim MDK schon: SofaScore ab 2 wird gefordert.

    SIRS-Kriterien reichen nicht mehr. Gibt es schon Erfahrungen damit im Forum?

    Die ICD oder DKR regelt ja nichts wörtlich. Bleibt also immer der aktuelle stand der Wissenschaft, oder?

    MfG

    rokka

  • Hallo,

    wurde hier natürlich auch schon versucht.

    Das Dimdi hat hierzu eine FAQ 1007 herausgegeben. Diese ist mehr als eindeutig.

    „Die ab dem 01.01.2007 gültige Definition von SIRS der DIVI und DSG (s. Link) gilt bis auf Weiteres unverändert für die Anwendung der Klassifikation.

    Was braucht man also mehr? Vielleicht aus Sicht des MDK ...das BSG....;)

    Gruß Attila

  • Schwierig ist an der Stelle nur, dass die DIMDI-FAQ spätestens seit dem Oktober 2017 inhaltlich nicht mehr korrekt ist:

    Die Deutsche Sepsis-Gesellschaft hat 10/2017 einen Änderungsantrag beim DIMDI eingereicht und auf die sich geänderte Diagnosestellung einer Sepsis i. R. der Sepsis-3-Konferenz (gültig seit 01/2016) hingewiesen. Zeitgleich haben die DSG und DIVI den Kriterienkatalog SIRS zur Diagnosestellung einer Sepsis von Ihren Homepages genommen.

    In der Fachwelt unumstritten ist meiner Erfahrung nach, dass ein Arzt keine Sepsis mehr diagnostizieren kann, wenn die Sepsis-3-Definition nicht erfüllt ist.

    Die spezielle DKR 0103f gibt nicht vor, dass für die Diagnosestellung "Sepsis" der kriterienkatalog SIRS anzulegen ist.

    Das DIMDI ist nicht befugt, eine medizinische Definition herauszugeben (vergl. z. B. Sg Reutlingen, S 1 KR 2880/16 oder LSG Baden-Württemberg L 11 KR 3754/18 und L 11 KR 1409/18), was es m. E. n. jedoch tut, wenn es (immer noch) die Anwendung des Kriterienkatalog SIRS vorgibt.

    Für 2018 war in meinen Augen keine Änderung der ICDs oder DKR mehr zu erwarten, da der Änderungsantrag der DSG zu spät eingereicht wurde - für 2019 habe ich fest mit entsprechenden Änderung gerechnet. Als absehbar war, dass auch in 2019 keine Anpassungen erfolgen, habe ich das DIMDI im Oktober 2018 mit dem Sachverhalt konfrontiert.

    Lapidare Antwort: die FAQ 1007 gelte weiter. Warum konnte man mir vor dem Hintergrund der Sepsis-3-Definition nicht erklären, hatte aber noch folgende Information für mich:

    "Wir haben diese Vorschläge intensiv mit den entsprechenden Gremien, sowie den zuständigen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften diskutiert, ohne dass bisher eine Änderung der Klassifikation in diesem Bereich konsentiert werden konnte."

    Für mich ein klassisches Beispiel von Versagen der Selbstverwaltung bei dem man sich nicht wundern muss, wenn die Gerichte den Sachverhalt irgendwann "aufklären".

    Das LSG Baden-Württemberg hat mit Urteil L 11 KR 1049 bereits laut angedeutet, dass nach aktuell gütliger Sepsis-3-Definition wohl keine Sepsis hätte diagnostiziert werden dürfen. Wir alle wissen, was das BSG aus derartigen Steilvorlagen macht...

  • Guten Morgen,

    es gibt eine Strassenverkehrsordnung die sagt wie ich etwas zu machen habe. Dann kommt die Polizei und sagt mir was ich angeblich alles falsch gemacht habe. Schlussendlich entscheidet dann die Staatsanwaltschaft, wie es denn hätte sein sollen. Nachlesen kann ich dann mein betrügerisches Fehlverhalten in der Presse...

    Versagen der Selbstverwaltung ist sicher ein Punkt von vielen. Wir sind einfach bestrebt es korrekt zu machen. Dies ist leider oft gar nicht möglich.

    Schlussendlich kodiere ich SIRS/ SEPSiS so, wie es mir das DIMDI vorgibt. Alles andere liegt dann nicht mehr in unserer Macht, Ausserdem bin mir zu 100% sicher, dass dieser ganze Wahnsinn mit dem neuen MDK-Reformgesetz noch schlimmer wird?(

    Gruß Attila

  • Guten Morgen,

    es gibt eine Strassenverkehrsordnung die sagt wie ich etwas zu machen habe. Dann kommt die Polizei und sagt mir was ich angeblich alles falsch gemacht habe. Schlussendlich entscheidet dann die Staatsanwaltschaft, wie es denn hätte sein sollen. Nachlesen kann ich dann mein betrügerisches Fehlverhalten in der Presse...

    Versagen der Selbstverwaltung ist sicher ein Punkt von vielen. Wir sind einfach bestrebt es korrekt zu machen. Dies ist leider oft gar nicht möglich.

    Schlussendlich kodiere ich SIRS/ SEPSiS so, wie es mir das DIMDI vorgibt. Alles andere liegt dann nicht mehr in unserer Macht, Ausserdem bin mir zu 100% sicher, dass dieser ganze Wahnsinn mit dem neuen MDK-Reformgesetz noch schlimmer wird?(

    Gruß Attila

    Ein schöner Vergleich und ich kann Ihr Vorgehen auch nachvollziehen.

    Vielleicht wird durch das MDK-Reformgesetz aber auch alles besser... (nein, ich glaube a nicht ernsthaft dran).