Hallo Frau Bahlo-Rolle,
Zitat
Original von DBahlo-Rolle:
Hallo zusammen,
ich will ja keinen "durcheinanderbringen", aber als Optionshaus braucht mann zwar DRG's, für die QS aber immer noch FP/SE und das geht mit O70.0 nicht!
da haben Sie natürlich recht, eine 16er FP erreichen Sie mit der o70.0 nicht. Eine andere Möglichkeit neben Ihrem Ausweg wäre (mit einem EDV-System, das das kann) die o80 zwar zu kodieren, aber aus der DRG-Ermittlung auszuschließen.
So richtig Sinn macht mein pragmatischer Vorschlag also erst ab 2004 (der neue "QS-Filter" wird sich sicher nicht an DKR-konformer Kodierung stören, oder?).
Ihre Antwort hat mich aber noch zu einer interessanten Frage geführt:
Ein Kh rechne in 2003 echt nach DRGs ab. O.g. Fall wird nach KR kodiert mit der o70.0 als HD, eine o60d kommt raus und wird abgerechnet. Zwar wird der Fall auf eine mögliche QS-relevante FP geprüft, es wird aber keine gefunden, weil die o80 fehlt. Es wird kein QS-Zuschlag abgerechnet und kein Bogen geliefert. Wie ist jetzt die Rechtslage? Abschläge? Obwohl keine FP vorlag?
Fragt sich
mit freundlichen Grüßen
Christian Jacobs