Falscher einweisender Arzt

  • Guten Tag allen im Forum,

    wir haben Probleme mit einer Krankenkasse , welche Rechnungen aufgrund eines vom " falschen" Arzt
    ausgefüllten Einweisungsscheines ablehnen.
    Es betrifft Pat., welche sich in der Notfallambulanz vorstellen und mit einem ausgefüllten Einweisungsschein
    und einem Aufnahmetermin zur OP in 3 oder 4 Tagen erstmal wieder nach Hause gehen.
    Kommen diese dann zur stationären Aufnahme wird der Tag in der Notfallambulanz als vorstationär deklariert.
    Daher lehnt die Kasse die Bezahlung ab mit der Begründung , da es sich ja nicht um einen Notfall handelt muss der
    Einweisungsschein von einem Hausarzt/ Vertragsarzt ausgestellt sein.

    Diese Vorgehensweise wollen wir jetzt ändern, aber wie kann ich argumentieren um diese Fälle doch noch bezahlt zu bekommen ??

    Viele Grüße
    Lorelei2

  • Hallo,
    den vorstationären Aufenthalt können Sie auch mit einem anderen einweisenden Arzt nicht abrechnen, da eine stationäre Behandlung folgt und die vorstationäre Leistung in den Hauptfall fällt. Die 5-Tagesfrist können Sie auch vergessen.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Guten Morgen,

    ich würde den o.g. Fall gern noch einmal zur Diskussion stellen, da mir für einen ähnlich gelagerten Fall gerade die Argumente fehlen. Vielleicht kann ja jemand helfen...

    Viele Grüße aus Halle.