• Guten Tag :) ,

    bei uns ist folgender Fall angefragt worden und verursacht Diskussionen ab wann die R09.2 kodierbar ist:

    Der Patient stellt sich mit einer massiv ausgeprägten Luftnotsymptomatik (Initial SP0² 70%) bei uns vor. Beim Versuch während des stationären Verlaufes den Patienten auf die Bettkante zu mobilisieren, wurde der Patient mit einer Sauerstoffsättigung von 81% spastisch. Eine Inhalatation wurde direkt gestartet. Bei O²-Insufflation, Diuretika-Therapie, Morphin- und Nitro-Gabe konnte eine Stabilisierung erfolgen. Als ND haben wir die R09.2 (Atemstillstand) und J96.00 (Respiratorische Insuffizienz) kodiert.
    Der MDK möchte die R09.2 streichen.
    Können beide ND bestehen bleiben oder ist nur die J96.00 zu kodieren?

    Vielen Dank im Voraus! :)

    Liebe Grüße

  • Hallo,
    nach den Kodierregeln D002, D003 können Sie ein Symptom (R-Kode) nur kodieren, wenn sie nur das Symptom behandelt haben. Ich gehe davon aus, dass sie die Ursache der Atemnot (COPD, Infektion, Herzinsuffizienz etc.) kennen und auch behandelt haben. Dann bleibt Ihnen die Ursache als HD und die J96.00 als ND. Davon abgesehen war es ja auch kein Atemstillstand.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt