Hallo,
wenn ein vorstationäres Routine-MRSA-Sreening positiv ist, lassen wir den Patienten erst ambulant sanieren und nehmen ihn danach (mit oder ohne erneuten prästat. Termin) zur elektiv geplanten Maßnahme auf.
Der erste vorstat. Aufenthalt wird unter Hinweis auf medizinische Nicht-Durchführbarkeit der Leistung im vorgegebenen zeitl. Rahmen mit der vorstat. Pauschale abgerechnet. Bisher ging das problemlos, jetzt lehnt die erste KK die Zahlung der Pauschale ab und fordert eine Verknüpfung mit dem stat. Folgefall, auch wenn mehrere Wochen dazwischen liegen.
Ähnlich sieht das aus, wenn sich im vorstat. Aufenthalt z.B. bei der Anästhesie-Prämedikation noch kardiologischer Abklärungsbedarf vor der OP ergibt, die dann natürlich verschoben werden muss.
Welche Erfahrungen machen andere Häuser? Gibt es irgendwelche Urteile dazu? Ich konnte bisher nicht finden und bin für Hilfe dankbar, da die Situation hier öfter vorkommt.
Danke vorab für alle Antworten!
S. Brand