Strukturelle (symptomatische) Epilepsie G40.5?

  • hallo zakspeed!

    Sie verstehen das richtig. G40.- nur wenn eine Epilepsie beim Alkoholiker vorliegt.
    Die simpelste Erklärung für die Entwicklung einer Epilepsie bei chron Alkoholismus ist eine Gehirnschrumpfung.
    Alkoholentzugskrämpfe dagegen sind epileptische ( Gelegenheits- ) Anfälle ohne Vorliegen einer Epilepsie: F10.3 oder .4.

    mfg ET.gkv

  • Hallo zusammen!

    Vielen Dank für Ihre Überlegungen!

    Die symptomatischen (strukturellen) Epilepsien kommen in der ICD-Auflistung nicht vor. Das hatte mich zuerst auch aus dem Rennen geworfen, Herr ET.gkv (Sie schrieben: „von G40.00- G40.08 habe ich stichprobenhaft ein paar der dort genannten epileptischen Syndrome überprüft, alle waren idiopathisch“).

    Deshalb war ja DRGLÜ’s Tipp so erhellend („ignorieren Sie doch einfach mal das symptomatisch oder strukturell“)! Möglicherweise haben bei der Gestaltung des ICD noch die „alten“ Neurologen die Feder geführt, denen die „richtigen“ (idiopathischen) Epilepsien in allertiefster Ausdifferenzierung zutiefst am Herzen liegen, aber die symptomatischen Epilepsien nur langweiliges Beiwerk sind. Die Systematik impliziert wahrscheinlich die strukturellen Epilepsien.

    G40.0 meint demnach idiopathische und symptomatische Epilepsien mit sekundär generalisierenden Anfällen, G40.1 idiopathische und symptomatische Epilepsien mit einfach-fokalen Anfällen, G40.2 mit komplex-fokalen. Die nächsten in dieser kleinen Systematik sind primär generalisierte Epilepsien: G40.3 kann eigentlich nur idiopathische Epilepsien enthalten („generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome“), G40.4 sonstige (hierunter hätte ich vor dem Beitrag von DRGLÜ die symptomatischen Epilepsien eingeordnet, aber der ICD listet hier als Beispiele ausschließlich spezielle idiopathische Epilepsien auf).

    Noch sonstiger als „sonstige“ sind „spezielle“, die in G40.5 klassifiziert werden, unlogisch und unnötig kompliziert. Hier tauchen plötzlich auch Gelegenheitsanfälle auf, zu denen ich auch Schlafentzugs-Krampfanfälle oder Alkoholentzugs-Krampfanfälle zählen würde. Ich würde nicht wie Herr ET.gkv diese Krampfanfälle automatisch unter F10.3 oder F10.4 subsummieren, nur weil deren mögliches Vorkommen im dortigen ICD-Text erwähnt wird (ET.gkv: „Alkoholentzugskrämpfe dagegen sind epileptische (Gelegenheits-) Anfälle ohne Vorliegen einer Epilepsie: F10.3 oder .4“, ähnlich auch Herr zakspeed).

    Die begriffliche Differenzierung zwischen „Epilepsien“ und „epileptischen Syndromen“ unterscheidet wohl Erkrankungen, die nur epileptische Anfälle beinhalten, von Krankheiten mit epileptischen Anfällen plus bestimmten Symptomen (z.B. Retardierung).

    Daraus folgt diese Kodierung:

    1. „ein Patient mit Schlaganfällen und fokalen, sekundär generalisierten Anfällen“ erhält die G40.0.
    2. „ein Patient mit Gehirntumor, der symptomatische Anfälle erleidet“ erhält nun die G40.0, oder, wenn einfach-fokal, die G40.1, oder, wenn komplex-fokal, die G40.2.
    3. „ein Alkoholiker, der aufgrund der jahrelangen toxischen Schädigung des Gehirns eine Epilepsie mit Grand-Mal-Anfällen entwickelt hat, die nicht nur im Entzug auftritt“ erhält G40.5.

    Mit freundlichen Grüßen,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo TicTac!
    Vergiss beim Alkoholiker nicht die F10.1, den schädlichen Gebrauch. Der Kode ist nämlich für genau solche Zwecke da (gesundheitliche Schädigung durch Alkoholkonsum).

    Viele Grüße!

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo B. Gohr!

    Damit eröffnest Du eine neue große Spielwiese. ;)

    Die F10.1 ist meiner Ansicht nach eine zweifelhafte Diagnose. Ich habe ein Zeitlang versucht, sie anzuwenden. Meistens scheiterte das an der ganz simplen Frage: Wenn der Gebrauch von Alkohol bereits schädlich war, warum hörte der Konsument dann nicht damit auf? Und schwupps war ich wieder bei der F10.2 gelandet. Ich halte die F10.1 für den etwas vermurksten Versuch, eine Zwischenstufe vor der regelrechten Alkoholabhängigkeit einzufügen.

    Und ich finde, man sollte dann nicht nur den schädlichen Gebrauch, sondern eben auch den Schaden mitkodieren, also z.B. F10.1 und G40.5.

    Beste Grüße,
    TicTac

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    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams