O02Z nach Geburt?

  • Schönen guten Tag ...

    Bei folgenden Daten

    - O73.1 Retention von Plazenta- und Eihautresten
    - N85.3 Subinvolution des Uterus
    - 5-690.0 Therapeutische Kürettage bei Abort
    ergibt sich der DRG O02Z Vaginale Entbindung mit komplizierender Prozedur.
    Eine Entbindung hat 14 Tage vorher stattgefunden (O60D).
    Frage:
    - Ist der OPS 5-690.0 korrekt?
    - Oder sollten besser beide KH-Aufenhalte zusammengefasst werden?

    Vielen Dank für Hilfe vom Forum

    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Hallo,

    der OPS 5-756.1 könnte passender sein, aber das ist nicht das Problem hier. Es klemmt an der Hauptdiagnose, die o73.1 ist in allen Tabellen zu Geburts-DRGs (o01, 02 und 60) enthalten, wenn sie HD ist, resultiert also immer eine Geburts-DRG. Die Prozeduren entscheiden nur darüber, ob's eine o60, eine Sectio-DRG o01 oder eben die o02 wird. Auch die 5-756.1 führt in die o02.
    Ihr Problem ist aber, dass die Patientin ihr Kind bereits vor 2 Wochen während eines anderen KH-Aufenthalts zur Welt gebracht hat und jetzt in keine Geburts-DRG mehr hineingehört, oder? Möglicherweise ist hier in Zukunft eine Fallzusammenlegung (oder eine Nullrechnung für den 2.Aufenthalt) angebracht (da werden wir noch alle lange über den Begriff "Komplikation" streiten), das hilft aber bei der Kodierung nicht weiter, denn auch der 2. Aufenthalt sollte korrekt kodiert werden können, wofür mE am ehesten die o72.2 (Spätblutung, aber auch: "Retention Konzeptionsprodukte nach Entbindung") als Hauptdiagnose in Frage kommt. Mit beiden möglichen OPS-Codes kommen Sie in die DRG o04z "Stationäre Aufnahme nach Entbindung, mit OR-Prozedur", was mir passend erscheint.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

  • Hallo Claudia,

    in diesem Fall würde ich eine WA wg. Komplikation annehmen. Die DRG für den zweiten Aufenthalt ist jedoch problemlos abrechenbar, da die WA nach der oGVD (1. Tag zus. Entg. = 11) liegt.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Das sehe ich auch so. Müsste aber nicht aus logischen Gründen die O04Z (stationäre Aufnahme nach Entbindung mit OR-Prozedur?) abgerechnet werden???? Entbunden wurde ja nur einmal!
    Danke für Eure Hilfe

    Claudia
    :banane: :banane: :banane:

  • Guten Morgen,

    Zitat


    Original von cLindner:
    Das sehe ich auch so. Müsste aber nicht aus logischen Gründen die O04Z (stationäre Aufnahme nach Entbindung mit OR-Prozedur?) abgerechnet werden???? Entbunden wurde ja nur einmal!

    Da sind wir wieder mitten in dieser Diskussion: Werden Fälle zusammengefasst, oder wird schlicht der erste nicht abgerechnet? Ich fände logisch, beide Aufenthalte auf der Basis der Daten beider Episoden zu einer o02z zusammenzufassen, das ist aber zumindest kontrovers.