Febrile Neutropenie nach Chemotherapie - Hauptdiagnose ?

  • Hallo Zusammen,

    eine Patientin wird mit der Diagnose febrile Neutropenie nach Chemo (Mamma-CA) stationär aufgenommen.
    Medikamentös wird diese nicht behandelt.

    Welches ist die korrekte HD und in welcher Kodierrichtlinie finde ich hier die richtige Antwort ?

    Ich selbst tendiere ja zum Mamma-Ca als HD, diese ist ja Grund für Chemo.

    Hätte man Neupogen oder ähnliches gegeben, dann wäre es ev. anders.
    Oder bin ich völlig falsch ?

    Grüsse vom Medco Teufel

  • Guten Morgen,

    wenn die Neutropenie der Aufnahmegrund war, spricht doch nichts gegen diese als HD, auch wenn kein Neupogen gegeben wurde.
    Und das Mamma-Ca als HD kann ich aufgrund Ihrer Argumentation nicht nachvollziehen, wenn ein Patient wegen Vorhofflimmern markumarisiert ist und daraufhin eine GI-Blutung entwickelt, würde doch auch niemand auf die Idee kommen, das VHF als Grund für die Markumarisierung als HD anzugeben.
    Eine konkrete Kodierrichtlinie gibt es diesbezüglich leider nur bei Sepsis im Rahmen einer Neutropenie, DKR 0103.
    Die DKR 0201 regelt: War der Aufnahmegrund weder die maligen Erkrankung noch die Strahlen/-Chemotherapie, so ist die HD gemäß DKR D002 Hauptdiagnose zu wählen.

    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Hallo,

    es gibt natürlich noch die DKR 1917, die das regelt, hatte ich gerade nicht dran gedacht...
    Und ohne genaue Infos zu Ausmaß und Dauer der Neutropenie kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten...

    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Hallo Medco-Teufelchen,

    Im Gegensatz zu Frau Klapos kann ich Ihre Idee sehr gut nachvollziehen.

    Denn hier handelt es sich ohne Zweifel um einen Folgeaufenthalt im Rahmen der Therapie des Carcinomes. Und da greift als Spezielle Kodierrichtlinie die DKR 0201n

    Nur wenn Ihre Patientin mit einer Erkrankung zu Ihnen kommt, die nichts mit dem CA zu tun hat, also beispielsweise einer Schußverletzung, dann muß über eine andere HD nachgedacht werden.

    Und damit ist in Ihrem Fall das Carcinom die HD.

    Anmerkung: Die Speziellen Kodierrichtlinien heißen so, weil hier Abläufe anders geregelt sind , als sonst vielleicht zu erwarten. Deshalb ist hier auch der Hinweis auf das Vorhofflimmern und die Macumartherapie irreführend.

    Gruß

    W.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn nicht das CA Behandlungsanlass ist, sondern die Nebenwirkung der Chemo, dann greift die "Spezielle" DKR 1917d Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäß Verordnung)

    Das Beispiel 2 sollte da doch Unklarheiten beseitigen:

    Beispiel 2
    Ein HIV-positiver Patient kommt zur Behandlung einer hämolytischen Anämie, die durch die antiretrovirale Therapie induziert ist.
    Hauptdiagnose:
    D59.2 Arzneimittelinduzierte nicht-autoimmunhämolytische Anämie
    Nebendiagnose(n):
    Z21 Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
    Nebendiagnose, optional:
    Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    Einmal editiert, zuletzt von D. D. Selter (5. August 2015 um 14:45)

  • Hallo Herr Selter,

    - kann sein oder nicht.

    Die Chemotherapie und alle ihre Folgen sind Folgebehandlungen des CAs.

    Dabei treten unerwünschte Nebenwirkungen auf.

    Welche Regel gilt hier also?

    Schlägt 1971d die 0201n? Oder werden alle Folgen von CAs unter der HD CA eingeordnet?

    Ein CA ist keine Infektionserkrankung. Und für CAs gelten ganz besondere Regeln.

    Also, Herr Selter, die DKR sind da nicht völlig eindeutig. Ich würde mich hier erst einmal an die Regeln für die Neubildung halten.

    Gruß

    W.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    in der 0201 wird die Kodierung bei Behandlung von CA, Staging, notwendige Folgebehandlungen beschrieben:

    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen.


    Auch dort zu lesen, dass bei reiner Symptombehandlung das Symptom als HD zu nennen ist, das CA als Nebendiagnose:
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird. Die zugrunde liegende Erkrankung ist als Nebendiagnose-Kode anzugeben.

    Damit ist auch klar, dass kein Automatismus besteht, immer das CA als HD zu nennen, wenn der Grund der Behandlung irgendwas direkt/indirekt mit einem CA zu tun hat.

    Im angefragten Fall gibt es keinen Passus der 0201, der greift. Es ist keine Folgebehandlung, kein Staging usw., die Neutropenie keine Folge des CA, sondern der medikamentösen Therapie. Es liegt hier eindeutig eine Nebenwirkung der Therapie vor, was im Falle der Gabe von Medikamenten über die 1917d geregelt ist. Dabei ist es völlig unerheblich, dass das Beispiel 2 eine Infektionskrankheit ist. Es geht um das Prinzip. Es ist zudem völlig abwegig zu meinen, dass nur die in den Beispielen genannten Grunderkrankungen dann gelten. Deswegen heißt es ja auch "Beispiel". Wäre die Chemo hierrunter nicht zu verstehen, müsste es entweder in der 1911 erwähnt sein oder in der 0201 dieser Aspekt beleuchtet sein. Beides ist nicht der Fall, womit hier kein Zweifel bezüglich der Anwendung der 1917d bestehen kann.

  • Es ist keine Folgebehandlung, kein Staging usw., die Neutropenie keine Folge des CA, sondern der medikamentösen Therapie

    Hallo Herr Selter: Widerspruch!

    Doch, die Chemotherapie ist eine Behandlung des CA. Ist die Chemotherapie mit wenig Nebenwirkungen verbunden, kann dies ambulant durchgeführt werden. Sind die Nebenwirkungen stärker, brauchen die Patienten eine vollstationäre Überwachung, teils, wegen der Neutropenie, mit Isolation.
    Die Neutropenie und ihre Auswirkungen sind ganz typische Folgen der Krebsbehandlung.

    Die DKR haben hier dieses vieldiskutierte Beispiel bisher weder unter der 0201n noch unter der 1917d aufgeführt.
    Daß hier die 1917d einschlägig ist, kann so sein. Sicher ist das keinesfalls (bis das InEK dazu eindeutig Stellung bezogen hat...) Und nach meiner Einschätzung schlägt hier von der Systematik die Zuordung der Nebenwirkung der Chemotherapie zu den Folgen der Krebsbehandlung die Zuordung zu den Arzeimittelnebenwirkungen.

    Gruß

    W.

    • Offizieller Beitrag

    Sie wiedersprechen sich selber, da sie ja sagen, dass die Neutropenie Folge der Behandlung ist. Es spielt zudem überhaupt keine Rolle, ob Nebenwirkungen typisch sind oder nicht. Sie mögen es aber machen, wie sie es wollen..

  • Hallo Willis,

    Herr Selter hat Recht.
    Unter Ihrem zitierten Absatz steht doch auch noch: "War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) zu wählen."
    Aufnahmegrund war nicht die maligne Erkrankung, sondern eine Folge der Therapie der Erkrankung. Somit greift nicht die DKR der Neubildung.

    Gruß
    B.W.