Pflegekomplexmaßnahmen und Aufwandsnachweis

  • Hallo liebes Forum,

    bei uns stellt sich immer wieder die Frage nach der MDK Sicherheit.

    Wir arbeiten im pflegerischen Bereich mit sog. Pflegekomplexmaßnahmen zur Planung und Dokumentation von Pflegeleistungen. Diese komplexen Leistungen sind bei uns im Handbuch hinterlegt( zB: Pflegehandeln Alkoholentzug).
    In der Dokumentation werden diese Leistungen sowohl komplex angelegt, als auch nur im Ganzen mit " einem Haken" als durchgeführt gekennzeichnet und pro Schicht dokumentiert.

    Die Frage lautet: Ist das eine ausreichende Aufwandsdokumentation zum Nachweis für Primär- und Zusatzschlüssel ?

    Beispiel: Intensivbehandlung, Merkmal " Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung"

    Danke für die Antworten!

    Beste Grüße aus Münster

  • Guten Morgen,

    Die Beschreibung für die Entzugsbehandlung als Intensivbehandlung ist meiner Ansicht nach eh etwas vage. Es heisst da ja:

    Entzugsbehandlung mit Vitalgefährdung durch somatische Komplikationen = engmaschige Überwachung der Vitalparameter und der Vigilanz
    Schwerpunkt der Behandlung liegt zumeist bei häufigen, nicht planbaren und zeitlich begrenzten Einzelkontakten, da die Pat. meistens nicht gruppenfähig sind.

    Ich denke, dass aus der Dokumentation schon diese "Vitalgefährdung" hervorgehen muss, insbesondere die "engmaschige" Überwachung. Sie haben ja sicherlich einen Überwachungsbogen, auf dem dann engmaschig solche Dinge wie Blutdruck, Puls, Tremor usw. eingetragen werden. Streiten könnte man sich allenfalls darüber, was "engmaschig" bedeutet, wir haben bei uns 1-stündliche Überprüfung der Vitalparameter.
    Hilfreich wäre bestimmt auch, wenn diese "nicht planbaren" Einzelkontakte irgendwie ersichtlich werden, aber das ist dann schon wieder ziemlich viel Dokumentationsaufwand.

    "Interessante Selbstgespräche setzen einen intelligenten Gesprächspartner voraus."

  • Hallo Kai,

    bei uns werden die Patienten 2 stündlich/ ggf. öfter überwacht.
    Dafür wird eine AES Skala gebraucht, um auch andere Entzugssymptome zu erfassen. IdR wird dieser Bogen nach einem Tag nicht mehr benötigt. Die PAtienten erhalten dann nach einem Reduktionsschema ihre Entzugsmedikamente und das Blutdruckmessen nimmt dann meist deutlich ab. In unserem Standard ist aber vermerkt, dass der PAtient weiter 2 stündlich überwacht wird.
    Muss das denn so in der Doku erfasst werden oder reicht es aus, dass der Standard durchgeführt wurde?
    Ich stoße immer wieder an die Grenze des: " Wie genau muss die Doku aussehen? " und " Können wir überhaupt Standards verwenden?" :/:/:cursing:X(;(

  • Hallo,

    wir dokumentieren Therapieeinheiten tatsächlich über Standartformulare, die mit Kürzel signiert werden.

    Bei der vitalen Gefährdung im Entzug haben wir uns dem Kodierleitfaden von Dr. Godemann angeschlossen und definieren „engmaschig“ als ½-stündige Kontrolle (was heißt, dass wir nur noch sehr wenige Fälle „VG“ haben). Die dabei erhobenen Daten werden auf einem Überwachungsbogen erfasst.

    Die 1:1-Betreuung wird ebenfalls auf Überwachungsbögen dokumentiert, wo sehr genau darauf geachtet werden soll, dass auch Pausen der Mitarbeiter, Schichtwechsel, Gesprächsangebote, etc. erfasst werden. Denn hier ist mit massiven Nachfragen des MDK zu rechnen.

    Leider klappt das noch nicht immer so, wie wir das gerne hätte, aber momentan optieren wir noch nicht, sodass wir die Zeit zum Schulen und Üben nutzen.

    Wir warten dann auf die MDK-Anfragen die wohl unvermeidlich nächstes Jahr kommen werden, um auch daraus weiter zu lernen. ;)

    Grüße PEPPINA

  • Hallo Susi&Strolch,


    Muss das denn so in der Doku erfasst werden oder reicht es aus, dass der Standard durchgeführt wurde?
    Ich stoße immer wieder an die Grenze des: " Wie genau muss die Doku aussehen? " und " Können wir überhaupt Standards verwenden?" :/:/:cursing:X(;(

    Genau diese Frage stelle ich mir auch ständig (ohne übrigens auf eine vernünftige Antwort zu kommen :P )....
    Wir machen es so, dass zu vielen Dingen Standards hinterlegt sind, dann wird in der Dokumentation einfach nur darauf verwiesen (z.B. "Aufnahme nach Standard"). Meiner Meinung nach ist das okay, denn die Standards sind ja QM-mäßig für alle zugänglich fest hinterlegt. Wenn es eine Abweichung vom Standard (aus welchen Gründen auch immer) gibt, dann muss das explizit dokumentiert sein.

    Viele Grüße

    "Interessante Selbstgespräche setzen einen intelligenten Gesprächspartner voraus."