Finanzielle Relavanz der "*"/"+ "Notation

  • Hallo Forum !
    Gibt es ein paar Beispiele für die finanziellen und/oder nur CCL Auswirkungen, wenn die Kreuz (+) und Sternchen (*) Notation des ICD 10 angewendet bzw. nicht angewendet wird ? Ich glaubte hier irgendwo mal ein Beispiel gelesen zu haben, finde es allerdings nicht mehr wieder. Unser Erfassungssystem läßt auch die Eingabe dieser zwei Sonderzeichen nicht zu und es wird auch eine "*"-Diagnose alleine akzeptiert und könnte sogar zur Hauptdiagnose werden. Gibt es ähnliche Probleme auch unter anderen Systemen ? (wir benutzen Cymed von K&L)

    MfG
    Jörg Gust

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)

  • Zitat


    Original von Joerg-Gust:
    Hallo Forum !
    Gibt es ein paar Beispiele für die finanziellen und/oder nur CCL Auswirkungen, wenn die Kreuz (+) und Sternchen (*) Notation des ICD 10 angewendet bzw. nicht angewendet wird ? Ich glaubte hier irgendwo mal ein Beispiel gelesen zu haben, finde es allerdings nicht mehr wieder.

    :icd: Die folgende Passage hatte ich mal in der DIMDI-NG gepostet:

    Es stellt sich die Frage, ob für die Hauptdiagnose tatsächlich in erster Linie der Ätiologiekode (B06.0 Röteln) verschlüsselt werden soll, oder stattdessen eher der Manifestationskode (G05.1 Enzephalitis) ?
    Laut DRG-Datenstruktur kann ja jede Diagnose aus 2 ICD-Kodes (Primärdiagnose = Ätiologie = + Kode)
    (Sekundärdiagnose = Manifestation = * oder ! Kode)
    bestehen.
    Das AR-DRG-System kennt sowas aber wie gesagt nicht, daher darf nicht verwundern, daß auch die australischen Grouper nur einen ICD-Kode als Hauptdiagnose akzeptieren (und nicht die Kombinationsdiagnosen).
    Also was tun ?

    mfG

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 04.10.2001 editiert. ]

  • Danke für die Antwort ! Es bestätigt meinen Grundgedanken, dass die "*" Diagnosen nicht vergessen werden dürfen. Vielleicht dürfen ja auch "*" Diagnosen als HD irgendwann verwendet werden (nach der nächsten Revision 2003 :) des ICD 10 und der Kodierrichtlinien).
    Dazu noch eine Frage: bezüglich unseres KIS habe ich oben erwähnt, dass diese Notation nicht unterstützt wird. Gibt es irgendwo einen Vertrag, den die Softwarefirmen sich anschließen müssen, wenn sie solche Kodiersoftware anbieten ? Oder darf jeder frei programmieren und machen was er will ? Immerhin ist die "+"/"*" Notation doch Bestandteil des SGB V.
    MfG
    Jörg Gust

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Gust

    Zitat


    Original von Joerg-Gust:
    ...
    Dazu noch eine Frage: bezüglich unseres KIS habe ich oben erwähnt, dass diese Notation nicht unterstützt wird. Gibt es irgendwo einen Vertrag, den die Softwarefirmen sich anschließen müssen, wenn sie solche Kodiersoftware anbieten ? Oder darf jeder frei programmieren und machen was er will ? Immerhin ist die "+"/"*" Notation doch Bestandteil des SGB V.
    MfG
    Jörg Gust

    M. E. muss Ihr Softwareanbieter in die Pflicht genommen werden, da die Datenübermittlung nach § 301 SGB V die +/*-Kodierung explizit regelt. Siehe dazu auch
    http://www.dkgev.de/pub/newpdf/v30…01_10072001.pdf

    (Seite 162)

    Ein schönes Wochenende
    wünscht
    B. Sommerhäuser