Kodierung Weaningversagen

  • Hallo,

    d.h. es wurde versucht, den Patienten mit CPAP von der künstlichen Beatmung zu entwöhnen, aber er wurde wieder beatmungspflichtig? Und die 6 Stunden pro Tag wurden erreicht in diesem Zeitraum?

    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Nachtrag ( vielleicht motiviert das jemanden Berufenen zu einer Antwort...) die 6 Stunden wurden erreicht.. Pat musste intubiert entlassen werden....

    Schöne Grüße

    Bienzle

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Bienzle,

    das sind etwas zu wenig Informationen; wurde der Pat. wirklich "intubiert" entlassen oder tracheotomiert und auf ein Heimbeatmungsgerät eingestellt? Was wurde denn gemacht? Kann es sein, dass der MDK sagt, dass der Pat. dann irgendwann nicht mehr intensivmed. versorgt war oder was ist der Grund für die Ablehnung?

    Gruß
    B.W.

  • Guten Tag kodierer2905,

    erstmal vielen Dank für das Interesse an dem Thema:
    zur Klarstellung des Problems nochmal: bei dem Patient wurde ein Weaning versucht, aber es ging letztendlich nicht. Wie oben richtig von Ihnen vermutet, wurde er tracheotomiert mit Heimbeatmung entlassen. Die intensivmedizinische Komplexziffer war nicht Gegenstand der Beanstandung durch den MDK also : ist hier anerkannt.
    Beanstandet sind hier die Zeiten, die als beatmungsfreies Intervall ( weaningzeiten ) gesetzt wurden und damit auf die Geamtbeatmungsdauer angerechnet werden, mit der Begründung, das weaning wäre ja nicht erfolgreich gewesen, ergo kann man es auch nicht abrechnen....

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,

    ich denke, die Argumentation war, dass das Weaning abgeschlossen war als festgestellt wurde, dass er auch beatmet nach Hause entlassen wurde und der Pat. auf sein Heimbeatmungsgerät eingestellt war. Denn sonst wäre der Pat. ja noch im Weaning entlassen worden.
    Das ist eine Konstellation, die in den DKR nicht wirklich geregelt ist. Hier wird immer davon ausgegangen, dass man das Weaning so abschließen kann, dass der Pat. wieder selbständig atmet.

    Gruß
    B.W.

  • Hier wird immer davon ausgegangen, dass man das Weaning so abschließen kann, dass der Pat. wieder selbständig atmet.

    in der Tat das ist das Problem, mit dem Ergebnis , dass die Beatmungszeiten über die Streichung der Weaningzeiten ( Beatmungsfreies Intervall ...) erheblich gedrückt werden
    ( ca 20000.-.....)

    Grüße
    bienzle

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,

    nach der S2k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin "Prolongiertes Weaning" ist der diskutierte Fall als "Weaning in progress" einzustufen und m. E. damit auch abzurechnen.

    Es heißt hier unter Absatz 3.3: "... Entsprechend der oben genannten Definitionen ist ein Patient, der nach Extubation oder Dekanülierung erfolgreich nicht-invasiv beatmet wird und entsprechend auf eine Normalstation verlegt oder sogar nach Hause entlassen werden kann, nicht entwöhnt. So konnten Schönhofer und Kollegen in einer großen Kohortenstudie an 403 Patienten mit invasiver Beatmung für >2 Wochen, die expliziert zum Weaning in ein spezialisiertes Weaningzentrum verlegt wurden, zeigen, dass von den Patienten, die nach Hause entlassen wurden, immerhin ein Drittel eine Langzeit-NIV in häuslicher Umgebung fortführten [11]. Dies unterstreicht, dass die NIV zur Unterstützung der Extubation/Dekanülierung einerseits und zur Behandlung einer chronischen ventilatorischen Insuffizienz andererseits nicht immer voneinander getrennt werden können. Die internationale Task Force definiert für extubierte/dekanülierte aber noch NIV-pflichtige Patienten eine intermediäre Kategorie (Weaning in progress) [9]. Da aber wie oben beschrieben die Langzeit-NIV für einen erheblichen Teil der Patienten im weiteren Krankheitsverlauf als Dauerbehandlung indiziert sein kann, schlägt die vorliegende Leitlinie vor, zwischen komplettem Weaningund Weaning von der invasiven
    Beatmungzu unterscheiden (siehe auch Kapitel 3.6). ..."

    Vielleicht dienen auch noch andere Inhalte der o. g. Leitlinie als Argumentationshilfe. Hier der Link:
    http://www.awmf.org/uploads/tx_szl…ing_2014_01.pdf

    Beste Grüße
    geoff