Kategorie 1-OP wegen fehlender häuslicher Versorgung stationär?

  • @ Medicos: Ich würde versuchen, das im KHS so zu organisieren. Dazu gehören natürlich insbesondere kompetente Aufnahmeärzte, wie firmuc schon sagte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    aktuelles Beispiel:

    Stat. Aufnahme zur OP einer Kat. 2 - Prozedur. Im häuslichen Umfeld minderjährige (jugendliche) Tochter, sowie "Mitbewohner".

    Laut KT Kriterium F4 nicht erfüllt, da häusliche Versorgung gewährleistet.

    Gibt es aktuelle sozialgerichtliche Entscheidungen zu dieser Frage ( Urteil SG Oldenburg ist bekannt).

    Herzliche Grüße und einen guten Wochenstart

    Stephan Wegmann

  • Hallo zusammen,

    so ist die Empfehlung:

    Soziale Aspekte:

    • Bereitschaft des Patienten, sich ambulant operieren zu lassen
    • Verantwortliche Person für den Heimtransport sowie verantwortliche Person zur Überwachung der ersten 24 Stunden nach dem Eingriff anwesend. Kann ein Patient nicht gewährleisten, dass er die ersten 24 Stunden nicht allein zu Hause ist, so ist der Patient nicht für eine ambulante Operation geeignet.
    • In den ersten 24 Stunden sollte die Person, die diese Betreuung durchführt, in der Lage sein, die Instruktionen zu verstehen und physisch und mental in der Lage sein, Entscheidungen zum Wohle des Patienten, wenn notwendig, zu treffen.
    • Telefonische Verbindung vorhanden
    • Wohnung mit Minimalstandarad (Heizung, Licht, Küche, Bad, Toilette)

    So wird es vorgeschlagen:

    Es gibt nach § 10 AOP-Vertrag tatsächlich die Möglichkeit, zu diesem Zweck Häusliche Krankenpflege zu verordnen. In den entsprechenden Verträgen der Kostenträger mit den Pflegedienstverbänden steht bei diesem Leistungskomplex allerdings "Einzelfallregelung" (zumindest hier in Bayern, soweit mir bekannt).
    Da das KH in der Regel nicht weiß, welche Kasse mit welchem Pflegedienst eine solche Regelung getroffen hat - und es nach meiner Auffassung dem KH auch nicht zumutbar ist, sämtliche PD diesbezüglich abzutelefonieren -, sollte die Kasse vorab mit ins Boot geholt und selbst entscheiden: entweder die Kasse organisiert gemeinsam mit dem Pat./Versicherten die häusliche Versorgung...

    Und MDK und BSG sagen: "Soziale" Aspekte sind uninteressant!

    Hat irgend jemand es jemals geschafft, für solche Fälle einen Sozialdienst zu bekommen, der 24h die Überwachung bekommen hat?
    Falls "ja", welche KK hat das "mit welcher Begründung" bewilligt?

    I. d. R. hat die Klinik den "schwarzen Peter" :cursing:

    Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg