Kodierung der Hauptdiagnose F19.2

  • Guten Morgen,

    ich habe soeben das nachfolgende Thema in das Form für psychiatrische Fragen eingestellt, denke aber, das auch viele Kollegen in somatischen Einrichtungen mit dieser Frage konfrontiert werden. Daher möchte ich die folgende Frage auch hier stellen:


    ... aktuell diskutieren wir die folgende Fallkonstellation im Team:

    Stationäre Aufnahme eines Patienten mit Methadon - Substitution, Clonazepam - Abhängigkeit und Alkohol - Abhängigkeit zur Entgiftung.

    Die vorbestehende Methadon - und Clonazepam - Dosis wird schrittweise reduziert, eine medikamentöse Therapie der Alkoholabhängikeit erfolgt bei Benzodiazepinabusus nicht.

    Da der Patient während des Aufenthalts Alkohol konsumiert wird die Entgiftung abgebrochen.

    Frage der korrekten Hauptdiagnose? - F19.2 steht im Raum , jedoch formuliert die Einleitung zum Kapitel F10 - F 19 ja:

    Nur wenn die Substanzaufnahme chaotisch und wahllos verläuft, oder wenn Bestandteile verschiedener Substanzen untrennbar vermischt sind, soll mit "Störung durch multiplen Substanzgebrauch (F19.-)" kodiert werden.

    Hier liegt jedoch ein klar nachvollziehbare Substanzaufnahme vor.

    Weiterhin formuliert der ICD : "Die Hauptdiagnose soll möglichst nach der Substanz oder Substanzklasse verschlüsselt werden, die das gegenwärtige klinische Syndrom verursacht oder im Wesentlichen dazu beigetragen hat."

    Wie läßt sich hierbei definieren, welche der beiden Abhängigkeiten führend war? - Entscheidung nach Ressourcenverbrauch?

    Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

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  • Stimmt, aber ich wollte die Frage auch die Kollegen im somatischen Bereich richten und befürchtete, das diese im PEPP - Forum untergehen würde.

    War nicht als Umgehen der Forumshinweise gedacht ....

    VG

    Stephan Wegmann