Fallzusammenführung bei Unterbrechung der Fallfolge durch andere DRG

  • Hallo Forumsmitglieder,

    ich stehe vor diesem Problem:

    Ein Patient war innerhalb einen Monats 3x bei uns im Haus.

    1. Fall: DRG: G67B; Partition: M
    2. Fall: DRG: I29B
    3. Fall: DRG: G17B; Partition: O; Operative Versorgung des 1. Falls

    Die Kasse fordert uns nun auf den 1. und den 3. Fall zusammenzuführen, das es sich um eine Wiederaufnahme aufgrund eines Partitionswechsels handeln würde. Unser KIS lässt dies aber nicht zu, da die Fallfolge durch den 2. Fall unterbrochen wurde. Was ist nun korrekt?

    Viele Grüße
    A. Rehwald

  • Liebe Frau oder Herr Rehwald,

    können Sie evtl. den Fall 3 stornieren und alle Daten des Falles 3 auf den Fall 1 manuell übertragen? Bei diesem neuen Fall (1+3) müssten Sie dann daran denken, dass die Abwesenheit als Tage ohne Berechnung in dem so geänderten Fall ausgewiesen werden. Dann können Sie die so geänderten Daten (Rechnung und Entlass Anzeige) neu übermitteln.

    Liebe Grüße von nurzu

  • Hallo!

    Keinesfalls!

    §2 Abs. 2 FPV gilt nur für unmittelbar aufeinanderfolgende Fälle ( "...die zuvor abrechenbare Fallpauschale..." )

    Eigentlich ein alter Hut....

    Gruß

  • Hallo nurzu,

    es tut mir sehr leid, aber das geht gar nicht. Man muss die Fälle schon so abbilden, wie tatsächlich vorhanden waren.

    Hallo GW,

    genau das hatte ich mir schon gedacht. Ich wollte nur noch mal auf Nummer sicher gehen.

    Viele Grüße
    Anja Rehwald

  • Hallo GW & Frau Rehwald,

    sorry, aber da habe ich auf der Leitung gesessen. GW hat Recht.

    § 2 Wiederaufnahmen in dasselbe Krankenhaus

    2. Innerhalb der gleichenHauptdiagnosegruppe (MDC) die zuvor abrechenbare Fallpauschale in die „medizinische Partition“ oder die „anderePartition“ und die anschließende Fallpauschale in die „operative Partition“einzugruppieren ist.


    Ich hatte den Passus "unmittelbare Fallabfolge" überlesen.

    Danke für die Belehrung.

    LG von nurzu

  • Hallo zusammen,
    ich muss dieses Thema leider noch einmal aufwärmen.

    1. Fall 12.-17.11.2015 G65Z
    2. Fall 24.-27.11.2015 B69D
    3. Fall 04.-18.12.2015 G02B

    Die Kasse verlangt die Fallzusammenführung 1+3 wegen Partitionswechsel innerhalb von 30 Tagen.
    Im § 2 FPO steht zuvor "abgerechnete Fallpauschale", die Formulierung "unmittelbar zuvor abgerechnete Fallpauschale" finde ich nur in den Leitsätzen zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004 vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, 16. September 2014.

    Die Kasse verweist auf den Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der PKV zu Abrechnungsfragen 2015.

    Kann mir hier jemand weiterhelfen?

    Gruß
    S. Stephan

  • Hallo Herr Stephan,

    wir gehen genau mit so einer Konstellation jetzt vor Gericht.

    Die KH-Seite (NKG-Hilfestellung, DKG, Rechtsanwalt, Ihre zitierten Leitsätze) sagt "unmittelbar", die KK-Seite verneint dies, obwohl bis (ich glaube) 2010 in deren Leitfaden auch immer "unmittelbar" gestanden hat.

    Fragen Sie mich in ein paar Jahren nach dem Ergebnis ;)

    S. Lindenau

  • Sie vergessen dabei, dass "innerhalb der zuvor abgerechneten Fallpauschale" sich auf die gleiche MDC bezieht. Das heißt im Grunde, wenn die Wiederaufnahme innerhalb der 30-Tages-Frist erfolgt (immer bezogen auf die gleiche Hauptdiagnosegruppe), hat - wie im oben genannten Beispiel - eine FZF des 1. und des 3. Falles zu erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob innerhalb dieser Frist zwischen Fall 1 und Fall 3 eine DRG aus einer anderen MDC abgerechnet wurde.

  • Hallo,

    Unsere Auffassung wird durch die "Hilfestellung der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft zur Abrechnung im DRG-System" gestützt.
    "Entscheidend für die Anwendung der Regel des § 2 Abs. 2 FPV ist, dass die zusammenzufassenden DRGs unmittelbar aufeinander folgen. Findet im genannten Beispiel zwischen den beiden Aufenthalten eine weitere Behandlung statt, die zum Beispiel mit einer DRG aus einer anderen Hauptdiagnosegruppe vergütet wird, trifft die Zusammenfassungsregel des § 2 Abs. 2 FPV nicht mehr zu."


    Auszug aus dem Abrechnungsleitfaden der GKV:
    " Eine Zusammenfassung von Aufenthalten zu einem neuem Gesamtfall ist vorzunehmen, falls ein Patient innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Aufnahmedatum des ersten stationären Aufenthaltes wieder in dasselbe KH aufgenommen wird, sofern die Einstufung der DRG-FP des ersten Aufenthaltes in die „medizinische Partition“ oder die „andere Partition“ führt und die DRG-FP des anschließenden Aufenthaltes in die „operative Partition“ der gleichen Hauptdiagnosegruppe (MDC) führt. Bei der Abfrage der Reihenfolge der Partitionen wird auf die Partition der unmittelbar zuvor abrechenbaren Fallpauschale abgestellt."


    Unsere Fallabfolge:
    1. Fall
    02.02. - 13.02.
    DRG I68D

    2. Fall
    17.02. - 19.02.
    DRG G67C

    3. Fall
    27.02. - 04.03.
    DRG I10E

    Pat. wurde im 1. Fall einer konservativen Wirbelsäulentherapie unterzogen. Falls die Beschwerden nicht zurück gehen sollten wurde ihm zu einer OP geraten. Dann akute Gastritis und dann im 3. Fall die OP.

    Wie gesagt, fragen Sie mich in ein paar Jahre wie der Fall ausgegangen ist....

    Gruß

    S. Lindenau