• Guten Tag,

    wie beurteilen Sie dieses Problem:

    Z.n.
    Laut Gutachter handelt es sich aber NICHT um ein Hauttransplantat und er empfiehlt T81.8.

    Schließen Sie sich der Meinung an, dass nur eine Wundheilungsstörung zu kodieren ist?

    Vielen Dank!

  • Irgendwie ist beim Abschicken die Hälfte verloren gegangen:


    Z.n. Brustrekonstruktion mittels freiem DIEP-Lappen, Im Verlauf oberflächliche Haut- sowie eine Fettgewebsnekrose am lateralen Lappenpol. Proc. Zweimalige Exzision des erkrankten Gewebes.
    Kodiert wurden T81.3 (Aufreißen einer Operationswunde) und T86.51 (Nekrose eines Hauttransplantates).
    Laut Gutachter handelt es sich aber NICHT um ein Hauttransplantat und er empfiehlt T81.8.
    Schließen Sie sich der Meinung an, dass nur eine Wundheilungsstörung zu kodieren ist?
    Vielen Dank!

  • Hallo DRGRenner,

    zunächst ergibt sich die Frage, ob es sich überhaupt um eine Tranplantation handelt.

    Dies ist zu bejahen, es handelt sich um eine autologe oder autogene Transplantation (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Transplantation).

    Sodann stellt sich die Frage, ob es sich um eine Hauttransplantation handelt.

    Dies ist ebenfalls zu bejahen, da -unter anderem- Haut -neben Fettgewebe- transplantiert wurde. Es wurden mithin zwei Gewebearten transplantiert.

    Sodann stellt sich die Frage, ob es sich um ein "Versagen und Abstoßung" eines Hauttransplantates gemäß ICD handelt.

    Nach Ihrer Beschreibung fand sich eine "Haut- sowie eine Fettgewebsnekrose am lateralen Lappenpol" mit zu vermutender Durchblutungsstörung bei stattgehabter Anastomisierung von Gefäßen eines freien Lappens. Dies ist nicht lediglich eine "einfache Wundheilungsstörung", sondern als spezifische Komplikation der Transplantation aufzufassen. Da nach ICD die Nekrose eines Hauttransplantates (T86.51) als Unterfall von "Versagen und Abstoßung" aufgeführt ist, ist die Kodierung mit T86.51 möglich. Zudem ist diese Kodierung spezifischer als die Kodierung mit T81.8 (Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert).

    Zudem kann man m.E. die Nekrose des Fettgewebes mit T86.88 (Versagen und Abstoßung sonstiger transplantierter Organe und Gewebe) kodieren.


    Die Kodierung mit T81.3 (Aufreißen einer Operationswunde) ist m.E. nicht angemessen, da der von Ihnen beschriebene Befund keine Dehiszenz beschreibt.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medman2,

    hinsichtlich des Hauttransplantates stimme ich Ihnen zu, aber hier noch eine zusätzliche Fettgewebstransplantation zu sehen und zu kodieren ist überzogen. Bei einer Nierentransplantation würde man ja auch nicht Transplantationen von Nierenparenchym, Nierenbecken, Harnleiter, Arterie und Venen unterscheiden.

    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Herr Bartkowski,

    Sie haben mich ein weng ins Schleudern gebracht.

    Wenn man den großen Ratgeber unserer Zeit befragt, gehört die Subcutis zur Haut. Habe aber zur Sicherheit noch einmal einen Blick in mein Histologiebuch geworfen. Danach geht die Haut bis zum Stratum papillare des Coriums.

    Erst darunter kommt die Unterhaut samt Fettgewebe.

    Und da traue ich dem Histo-Buch etwas mehr, auch wenn es schon etwas vergilbt ist ;)

    Das subcutane Fettgewebe wäre dann m.E. neben der Haut ein weiteres Gewebe, wobei man eigentlich bei der Haut auch von Organ spricht.

    Viele Grüße

    Medman2