• Liebes Forum,

    es besteht ein Dissens mit unserer Kardiologin hinsichtlich der Kodierung der T81.0 im Zusammenhang mit Herzkatheteruntersuchungen.

    Ich verwende diesen Kode gem. DKR D003i, wenn beispielsweise eine Nachblutung zu einem protrahierten Überwachungsaufwand führt (VWD), mehrmaliger Verbandswechsel erforderlich wird und/oder die Blutung mittels Abdrücken zum Stillstand gebracht werden muss.

    Unsere Kardiologin hingegen ist der Ansicht, T81.0 sei nur für Fälle vorgesehen, bei denen es zu eingreifenden Maßnahmen in Form von z.B. Bluttransfusion, chirurgischer Revision oder Thrombinjektion bei Aneurysma spurium kommt.

    Ich kodiere in diesen Fällen jedoch spezifisch, d.h. bei erfolgter EK-Gabe die Blutungsanämie, bei chirurgischer Revision die Verletzung des Blutgefäßes und bei Thrombinjektion das Aneurysma spurium.

    Ich bitte um Hilfe bei der Konfliktlösung. :?:

    Vielen Dank im voraus und sonnige Grüße

    Tusnelda317 ;(

  • Hallo,

    kodiert werden darf, sobald ein Aufwand entsteht.
    Falls die Kardiologin findet, dass Überwachung oder Verbandwechsel kein Aufwand sind, ist es ja sicher auch kein Problem für sie, diese Maßnahmen selbst durchzuführen :D

    Herzliche Grüße
    drglü

  • Hallo Tusnelda 317,
    genau so kodiere ich auch. Das Problem liegt im Namen der Diagnose: "Komplikation..". Im Zeitalter der Qualitätssicherung sind Komplikationen zu vermeiden. Da hilft nur Kommunikation.
    LG
    mariel

  • Es geht hier um den Vorwurf der Fehlkodierung!

    Dass aus QS-Sicht die Kodierung von Komplikations-Kodes nicht wünschenswert ist, ist mir bekannt, steht aber in diesem Zusammenhang auf einem anderen Blatt.

    Wenn ein Pat. nach einer ambulant geplanten elektiven Herzkatheteruntersuchung aufgrund einer Nachblutung stationär überwacht werden muss oder nach einer Intervention eine Nacht länger im KH bleiben muss, macht die Kodierung schon im Hinblick auf die garantiert folgende MDK-Prüfung Sinn. Ich habe dadurch bisher jeden dieser Fälle ausreichend begründen können.

  • Hallo drglü, hallo mariel!

    vielen Dank für die Unterstützung! Schön, dass ich nicht allein bin mit meiner Meinung.

    Kommunikation ist natürlich wünschenswert, manchmal besteht jedoch bedauerlicherweise ein gewisser Mangel an Bereitschaft.

    Liebe Grüße aus dem sonnigen Niedersachsen

    Tusnelda317 8)

  • Liebes Forum,
    zum Thema T81.0 hänge ich mich hier mal ran:
    Nach einer Wirbelsäulen-OP tritt ein postoperatives Hämatom auf, das unmittelbar am selben Tag in einem 2. Eingriff entleert wird (5-033.2).
    Sollte hier eher die T81.0 oder, wie von einer Checkfunktion vorgeschlagen, die S06.4?
    Der S-Code findet sich ja im Verletzungs-Kapitel...Liegt hier streng genommen natürlich vor, aber ist das im Sinne des Erfinders?

    Vielen Dank fürs Mitdenken!

    Elodie

  • Hallo,

    T81.0 ist spezifischer mMn, s.a. Inkl.: Blutung an jeder Lokalisation als Folge eines Eingriffes


    VG
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo Elodie,
    schauen sie mal unter G97.82. Ich glaube da wird ihnen geholfen und wäre wohl genauer als T81.0. Die S06.4 scheidet m.E. völlig aus, da es sich von des Systematik her um Verletzungen des Kopfes handelt und sie da sicherlich nicht operiert haben.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Findus, hallo F15.2,
    die G97.82 trifft's wahrscheinlich am genauesten, leider gibt es ein Problem: 2016er-Fall; da gab es diesen Kode noch nicht... ?(


    MfG Elodie

  • Hallo Elodie,
    nun da haben sie uns das Jahr unterschlagen. M.E. wären da im letzten Jahr nur die G97.88 oder die T81.0 möglich. Wie so oft sagt der eine Kode aus was und der andere wo. Da es im letzten Jahr auch keinen Hinweis im alphabetischen ICD 10 gibt, scheint dann die T81.0 genauer, da zumindest angegeben wird, dass es sich um eine Blutung handelt.

    MfG findus

    MfG findus