Hallo, bei der Abrechnung von Mischintoxikationen bin ich mir etwas unsicher und erhoffe mir durch Antworten etwas Klarheit.
Ein Patient kommt mit einer Mischintoxikation ins Krankenhaus. Bei der Aufnahme stellt sich folgender Befund:
1.) F12.0 und F12.2 Laborwerte waren da auch erhöht und F15.2 +U69.34 Laborwerte nicht sonderlich erhöht.
Wir tätigen eine Entzugsbehandlung und rechnen dann a) F19.3 oder b) F12.3 ab????
2.) F10.0 und F13 0, F10.2 und F13.2
Wir tätigen hier auch eine Entzugsbehandlung und rechnen a) F19.3 ab oder b) F10.3 und F13.3????
Danke vorab mit herzlichen Grüßen