EBM 13423 bei Blutstillung durch Clip ansetzbar?

  • Hallo,

    wer kann mir sagen, ob der EBM 13423 (Zusatzpauschale Koloskopie) ansetzbar ist, wenn bei einer ambulanten Koloskopie eine Sickerblutung mit Clip (OPS 5-469.d3) gestillt wird? Der OPS ist allerdings nicht im AOP-Katalog Abschnitt 2 gelistet. Aber ein obligater Leistungsinhalt der EBM-Ziffer 13423 ist die Blutstillung. Daher ist er meines Erachtens auch abrechenbar. Die Kasse sieht das leider anders :cursing: .

    Gruß aus dem Sauerland :thumbup:
    M. Wippermann

  • Hallo Herr Wippermann,

    da hat die Kasse leider recht.

    Relevant für die Abrechnung der ambulaten Operationen der Abschnitte 1 und 2 des AOP-Katalogs ist ausschließlich die Zuordnung der Leistung zum OPS-Kode. Der obligate oder fakultative Leistungsinhalt der EBM-Ziffern ist hier völlig irrelevant.

    Lediglich bei den ambulanten Operationen des Abschnitts 3 AOP-Katalog ist die Leistungsbeschreibung des EBM relevant. Das liegt nicht zuletzt daran, dass dort ja auch nur die EBM-Ziffern genannt werden. :)

    Grüße

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Guten Tag,

    die EBM 13423 können Sie nicht alleine abrechnen.
    ( Zusätzliche Leistung(en) im Zusammenhang mit den Gebührenordnungspositionen 13 421 oder 13 422 )

    Aber in Zusammenhang mit der EBM 13422 schon und ggf. auch den Clip
    Herr Offermanns hat soweit recht - alleine kann die EBM 13423 nicht abgerechnet werden

    Abschnitt 2 AOP-Katalog

    R.E.

  • Guten Morgen,

    das ist mir schon klar, das es sich hier um einen Zusatzkode zur Ziffer 13421 handelt. Die haben wir natürlich auch abgerechnet. Ich habe Herr Offermanns jetzt so verstanden, das der OPS im Abschnitt 1 oder 2 gelistet sein muss um in Ansatz gebracht werden zu können. Da das bei dem OPS 5-469.d3 nicht der Fall ist, kann er auch nicht abgerechnet werden.

    Allen einen schönen Tag

    M. Wippermann

  • Hallo Frau Wippermann,

    fassen wir meine Antwort und die von KKH_AA_2010 zusammen:

    • Die Ziffer 13423 dürfen Sie im Rahmen einer ambulanten Operation gemäß § 115b SGB V nicht alleine abrechnen.
    • Die Ziffer 13423 darf nur im Zusammenhang mit der Ziffer 13421 oder der Ziffer 13422 abgerechnet werden. Mit anderen Worten: Sie benötigen eine koloskopische Grundleistung.
    • Die Ziffern 13421 bzw. 13422 dürfen nur angesetzt werden, sofern der zugehörige OPS-Kode in Abschnitt 2 AOP-Vertrag enthalten ist.
    • Im AOP-Katalog sind folgende OPS-Kodes enthalten, die in die Ziffern 13421 + 13423 bzw. 13422 + 13423 führen:

      • 5-452.20 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Dickdarmes: Exzision, endoskopisch: Exzision ohne weitere Maßnahmen
      • 5-452.21 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Dickdarmes: Exzision, endoskopisch: Polypektomie von 1-2 Polypen mit Schlinge
      • 5-452.22 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Dickdarmes: Exzision, endoskopisch: Polypektomie von mehr als 2 Polypen mit Schlinge
      • 5-452.23 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Dickdarmes: Exzision, endoskopisch: Endoskopische Mukosaresektion
      • 5-452.50 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Dickdarmes: Destruktion, endoskopisch: Elektrokoagulation
      • 5-452.52 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Dickdarmes: Destruktion, endoskopisch: Thermokoagulation

    Grüße

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Hallo,

    danke für die ganzen Antworten. Ich hatte gehofft die EBM-Beschreibung der Leistungsinhalte wäre ausreichend zum Ansatz der Ziffer gewesen. Ist ja leider nicht so :( .Das die Grundleistung Koloskopie erfolgt sein muss ist völlig klar. aber wie Sie so schön sagen :Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht !!!! :thumbup:

    Schönen Tag
    M. Wippermann

  • Hallo zusammen,

    wie sieht es eigentlich bei der AOP-Abrechnung der Kolo MIT ÖGD (13400) als Begleitleistung aus?? Die meisten Kassen akzeptieren das, viele kleine nicht! Wie sind da die Erfahrungswerte?
    Danke für Eure/ Ihre Rückmeldungen

    Sebastian

  • Hallo

    also wir / ich haben die Erfahrung gemacht, dass 1-2 Kasse(n) ablehnen. Eventuelle Einzelfälle bespreche ich mit dem Medizincontrolling und entscheiden danach , ob ggf. mal im Einzelfall diskutiert wird -mit der Kasse

    Bei den anderen Kassen berechnen wir dies unter Angaben von Gründen - allerdings ist der Diskussionsbedarf mit den Ärzten groß -


    VG

    KKH_AA_2010

    R.E.

  • Hallo zusammen,

    danke für die Antwort KKH. Scheinbar sind wir die einzigen beiden die Probleme mit der AOP-Abrechnung nach §115 inkl. ÖGD als Begleitleistung haben. Bei uns wurde sogar schon der MDK eingeschaltet. Lächerlich!

    Hat sonst niemand Erfahrungen (auch positive, evtl. Gespräche mit der Kasse) mit der Abrechnung der 13400 zusammen mit der Kolo ??

    Bitte um zahlreiche Antworten

    Sebastian

  • Hallo Sebastian,

    mit welchem OPS rechtfertigen Sie denn die Zusatzpauschale Ösophago-Gastroduodenoskopie? Mit dem der Koloskopie?

    Zudem würde mich Ihre "Begleitleistung" in der Ausführung interessieren: in der gleichen Sitzung? Zwei getrennte Sitzungen (sprich: ÖGD zuerst, dann Pause, dann Koloskopie)?

    Wir erbringen diese Art der "Begleitleistung" nicht, da sie sich nicht im AOP-Katalog befindet. Für solche Leistungen gibt es ermächtigte Krankenhaus-Ärzte oder den niedergelassenen Bereich, daher sind sowohl positive noch negative Erfahrungen zu berichten. Und das wird den meisten hier so gehen.

    MfG

    ruesay