Budgetverhandlung Hilfe !

  • 1. Kann mir einer verraten, an wen und wann die "Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung" geschickt werden muss?
    2. Wer nimmt alles an einer Budgetverhandlung teil?

    Ganz herzlichen Dank
    mcbln

  • Hallo,


    (2) Parteien der Pflegesatzvereinbarung (Vertragsparteien) sind der Krankenhausträger und

    • Sozialleistungsträger, soweit auf sie allein, oder
    • Arbeitsgemeinschaften von Sozialleistungsträgern, soweit auf ihre Mitglieder insgesamt

    im Jahr vor Beginn der Pflegesatzverhandlungen mehr als fünf vom Hundert der Belegungs- und Berechnungstage des Krankenhauses entfallen.

    und

    (4) Der Krankenhausträger übermittelt zur Vorbereitung der Verhandlung den anderen Vertragsparteien, den in § 18 Abs. 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Beteiligten und der zuständigen Landesbehörde die Abschnitte E1 bis E3 und B2 nach Anlage 1 dieses Gesetzes. Die Daten sind auf maschinenlesbaren Datenträgern vorzulegen. Soweit dies zur Beurteilung der Leistungen des Krankenhauses im Rahmen seines Versorgungsauftrags im Einzelfall erforderlich ist, hat das Krankenhaus auf gemeinsames Verlangen der anderen Vertragsparteien nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zusätzliche Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Bei dem Verlangen nach Satz 2 muss der zu erwartende Nutzen den verursachten Aufwand deutlich übersteigen.

    Ein konkreter Zeitpunkt ist nicht genannt, es sollte jedoch so rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin sein, dass sich die Vertragsparteien noch voher damit auseinandersetzen können. Die Kassen wollen es meist gerne vier Wochen vorher, das mindeste würde ich als zwei Wochen ansehen.

    Die Budgetverhandlung halte ich hinsichtlich der Finanzierung des Krankenhauses für das Wichtigste überhaupt, deutlich wichtiger als nachher das Gezänk über die tatsächliche Abrechnung. Deshalb sollte die entsprechende Erfahrung vorliegen und sich auf Krankenhausseite auch Gedanken über geändertete Strukturen und vor allem das Ziel (zu vereinbarende Summe der Bewertungsrelationen) gemacht werden. Mit der Aufstellung einer AEB aus den Vorjahresdaten als Forderung ist es da nicht getan. Ein professionelles Verhandlungsmanagement kann hier dem Krankenhaus viel Geld bringen (bzw. sparen gegenüber unprofessionellem Verhandeln)

    Gruß