Verschleppung der REHA-Bewilligung bei Optionshäusern...

  • Hallo Forum,

    ich habe soeben von einem Medizincontrollerkollegen aus NRW von einer neuen 'Masche' der Kassen gehört.

    Diese verzögern bei Optionshäusern, die Bewilligung der REHA(angeblich ablauforganisatorische Probleme), nach dem Motto: Je länger der Patient im Krankenhaus bleibt (natürlich nur bis zur O-GVD)desto billiger kommt das uns besonders, wenn dann gar keine Reha mehr notwendig wird....

    Schließlich kostet der Patient nun Verweildauerunabhängig (bis O-GVD) dasselbe....

    Dies wurde mir besonders für aufwendige 'Weaning'-Patienten berichtet (mit sehr hoher O-GVD-Grenze)

    Gibt es auch andere Optionshäuser die unter dieser Verschleppungstatik leiden?

    Ich sehe hier ein großes Problem auf alle Krankenhäuser zurollen, schließlich ist diese Strategie den Kassen kaum zu beweisen....

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Forum,

    Das Problem ist bisher bei uns in Hessen nicht aufgetaucht. Vorstellbar ist es schon.

    Viele Grüße,

    P. Möckel

  • Hallo Groupies

    die "Masche" ist in NRW real existent. Akut 3 Fälle bei denen der Übernahmetag in die Reha exakt dem OGV-Tag trifft. (Die Trminbegründung ist sogar entsprechend formuliert) Für alle diese Fälle ist aber bis zu diesem Termin keine stationäre Versorgung notwendig.
    Ich werde dies morgen mit den Kassen direkt diskutieren und die Ergebnisse hier darstellen.

    Persönliche Meinung: Exakte Auslegung bestehender Rechtsvorschriften auf dem Rücken der Patienten!

    Für die Argumentation wird die MVD sehr nützlich sein, da sie den zu erwartenden durchschnittlichen Handlungsspielraum der KK zur Wahrung des KK Versorgungsauftrags definiert. D. H. bereitstellung von Reha Plätzen durchschnittlich im Rahmen der durchschnittlichen Verweildauer. Durchschnittlich bietet uns dies zur Zeit keine Kasse an sonder immer nur OGV.

    GE 28,5 Grad Lufttemperatur
    07.08.0000 AD(rg)

    M. Kilian

    Michael Kilian

  • Hallo Forum,

    wer legt eigentlich fest, ab wann ein Patient REHA/AHB-fähig ist oder nicht?
    Der behandelnde Arzt vor Ort? Der Sachbearbeiter in der KK? Der MDK?
    Besteht bei einer festgestellten REHA-Fähigkeit durch den behandlenden Arzt ein Rechtsanspruch des Patienten auf Bewilligung durch die KK?
    Fragen über Fragen.....

    Zitat


    Original von Sommerhäuser:
    Um den Overhead abseits der Patientenbetreuung zu erhöhen, bin ich jetzt eindeutig für einen Medizinischen Dienst der Krankenhäuser als Kontrollorgan für Krankenkassen-induzierte sekundäre Fehlbelegung

    Um den OVerhead zu erhöhen, schlage ich vor:
    1. In jedem Krankenhaus gibt es eine Aufnahmekommission, bestehend aus Mitgliedern des MDK und des Medizinischen Dienstes der KRankenhäuser (wie von Hr. Sommerhäuser vorgeschlagen). Jeder Patient, der ins Krankenhaus will oder eingewiesen wird, muss vor dieser Kommission antreten. Dann wird beraten, untersucht und entschieden, ob eine stationäre Versorgung notwendig ist oder nicht.

    2. In jedem Krankenhaus gibt es eine Visitenkommission, bestehend aus Mitgliedern des MDK und des Med. Dienstes der Krankenhäuser. Die Kommission begleitet alle Visiten des Hauses, berät, untersucht und entscheidet, wann der Patient entlassen werden kann/darf/soll.

    3. In jedem Krankenhaus gibt es eine Kodierkommission, bestehend aus Mitgliedern des MDK und des Med. DIenstes der Krankenhäuser. Die Kommission berät, untersucht und entscheidet über die Festlegung der Hauptdiagnose und über die Kodierung und Relevanz von Nebendiagnosen.


    Damit würden abertausende von Nachfragen und Diskussionen und Sozialgerichtsverfahren und Mahnschreiben und Telefonate über Patienten, die längst entlassen sind, wegfallen.

    Oder???;D


    Schöne Grüsse aus Rosenheim


    Nusser
    Arzt-MedControlling-derzeit zwischen 5 Anfragestapeln nicht mehr entdeckbar. 8)

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von nusser:
    Hallo Forum,

    1. In jedem Krankenhaus gibt es eine Aufnahmekommission, bestehend aus Mitgliedern des MDK und des Medizinischen Dienstes der KRankenhäuser


    Hallo,
    dieser konkrete Vorschlag wurde kürzlich von Prof. Hansis zurückgewiesen.


    Kommissionen als Lösung?
    vgl.: Rürup Kommission etc


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo,

    ich hoffe, dass meine Vorschläge als ironisch überspitzt 'rüberkommen.

    Kommissionen jeglicher Art sind für eine kurzfristige Entscheidungsfindung ungeeignet.
    In Krankenhäusern muss aber im Regelfall im Sinne des Patienten kurzfristig entschieden werden.


    Grüsse


    Nusser
    :D

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Allegra,

    sehr schön: die Kommission vertagt sich auf morgen, der Patient bleibt so lange liegen, wo er mag. Das Gericht rollt den Fall nach dem Urlaub der Kommissionsmitglieder X und Y wieder auf. Urteil: der Patient hätte nicht aufgenommen werden dürfen. Eine Bezahlung erfolgt nicht. Ergo: gleiches Ergebnis wie heute. Denkt Euch hier viele IRON-ie-Smilies

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.