PALLI-Komplexbehandlung bei Fallzusammenführung

  • Liebes Forum,

    ich suche Informationen zur Abrechnung des ZE145.* im Falle einer Fallzusammenlegung.

    Im PKMS Bereich ist es geregelt - die Punkte werden addiert und 1 ZE wird abgerechnet. Aber wie ist das bei der palliativen Komplexbehandlung?

    Wir haben 2 ZE abgerechnet - nun kam allerdings die Frage der Krankenkasse, zwecks "Doppelkodierung".

    Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Gibt es niedergeschriebene Regeln, FAQs, etc.?

    Ich danke Ihnen!

  • Hallo ida78,
    in der DKR P005 heißt es: Bestimmte Prozeduren des OPS, insbesondere aus Kapitel 6 und 8, werden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl unterschieden. Hier sind die Mengen- bzw. Zeitangaben zu addieren und die Summe ist einmal pro Aufenthalt zu kodieren.

    Im OPS-Kode 8-982 gibt es die Unterscheidung nach Zeit: .1 7 bis 13 Behandlungstage, .2 14 bis 20 Behandlungstage und .3 mindestens 21 Behandlungstage.

    Bei einer Fallzusammenführung sind also die Behandlungstage in den Einzelfällen zu addieren und dann die entsprechende OPS-Ziffer zu kodieren. Hieraus resultiert dann ein Zusatzentgelt.

    Gruß
    S. Stephan