Gastroskopie ohne Gastroskopie

  • Hallo Forums- und Grouperspezialisten!

    Ich habe hier eine sehr merkwürdige Groupierung:
    Pat. mit Obstipation und Blutabgängen mit dem Stuhl, liegt für einen Tag für eine Koloskopie. Ergebnis: Divertikulose, kein Tumor.
    HD: K57.30 Divertikulose, ND: K92.1 Hämatochezie. Prozeduren:
    1-444.1 Biopsie Colon, 1-444-5 Biopsie Ileum, 1-650.2 Totale Coloskopie inkl. term.Ileum, 8-900 i.v. Anästhesie.
    DRG: G44C Andere Koloskopie, ein Belegungstag.

    Ich habe Interesse halber einen Ileus (K56.7) als HD simuliert und erhalte dann DRG G42B Andere Gastroskopie (sic!) bei schweren Krankeheiten der Verdauungsorgane, ein Belegungstag.

    Wie kann das sein, wenn gar keine Gastroskopie gemacht wurde??(

    MR.

    M.Rost

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Volltreffer Herr Kollege!!

    Gemäß Algorithmus G-DRG Definitions-Handbuch Bd 1 Seite 328 ist für die Eingruppierung G42 B eine Gastroskopie zwingend erforderlich, Koloskopie (Ihr Beispiel) führt in die G44C.

    Der australische Grouper führt auch in Ihrem „Ileus“ Bsp in die korrekte DRG.


    Kleine Anmerkung: die 8-900 (Sedierung) ist nicht zulässig


    Gruss
    E. Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Rost,

    K57.30 wie auch K56.7 als HDx führen in die MDC 06.
    Die Proz. 1-444.1 (Biopsie Colon) und 1-650.2 (Totale Coloskopie inkl. term.Ileum) sind beide in der TAB-G44-1 enthalten und würden bei einem Belegungstag in die DRG G44C führen (von Ihnen ja beschrieben).

    Entscheidend ist hierbei die Prozedur 1-444-5 (Biopsie Ileum). Diese findet sich in der TAB-G42-2 und führt in Verbindung mit einer HDx aus TAB-G42-1 (K56.7, nicht aber K57.30) in die DRG G42B (ein Belegungstag). Die Bezeichnung dieser DRG mit "Andere Gastroskopie bei schweren..." entspricht dem australischen Original, die TAB-G42-2 ist jedoch umfangreicher als das austral. Original. Dort findet man u.a. den Schlüssel 30473-01 Panendoscopy with biopsy, der wohl (auch) auf 1-444-5 gemappt wird. Insofern scheint im geschilderten Fall die Bezeichnung der DRG in die Irre zu leiten. Die perkutane Leberbiopsie würde so z.B. auch eine "Andere Gastroskopie bei schweren..." werden.


    Schöne Grüße
    sendet
    B. Sommerhäuser

    P.S. Herr Rembs war (wieder mal ;) schneller. Meine Aussagen beziehen sich auf Bd.1 S. 362-364 und das AR-DRG-Manual 4.1 S. 233.

  • Zitat


    Original von Rembs:

    Kleine Anmerkung: die 8-900 (Sedierung) ist nicht zulässig

    Es wurde eine i.v. Kurznarkose mit Dormicum, Propofol, unter Monitorüberwachung (SaO2, RR, Puls, O2-Gabe) durchgeführt. Dies ist m.E. nicht nur eine Sedierung, sondern eine Narkose. Ich habe bisher keine eindeutigen Definitionen gefunden, was als i.v. Kurznarkose kodiert werden darf und was nicht. Rückfragen bei mehreren DRG-Veranstaltungen erbrachten bisher auch keine einheitliche, schon gar keine klare und verbindliche Auskunft.
    In den Kodierleitfaden Gastroenterologie der Uni Münster wird bei der Verwendung von Propofol explizit die 8-900 befürwortet.

    MR

    M.Rost

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von rostm:
    In den Kodierleitfaden Gastroenterologie der Uni Münster wird bei der Verwendung von Propofol explizit die 8-900 befürwortet.

    MR

    Hallo Herr Rost,

    Ohne die Thematik unnötig zu strapazieren....


    Die Kombination aus Beruhigungs- oder „Schlafmittel“ und Schmerzmittel wird als Analgosedierung bezeichnet, ist aber keine Narkose

    Bei einer kurzzeitigen Narkose (Propofol) kann man einwenden, dass das Kurznarkotikum Propofol in geringen Dosen keine Hypnose bewirkt.

    Der Einsatz von Propofol setzt die Überwachung durch einen zweiten anästhesistisch oder intensivmedizinisch erfahrenen Arzt voraus.
    Wenn das der Fall ist (siehe Kodierleitfaden) dann haben Sie natürlicht recht mit der Kodierung 8-900

    Gruß
    E Rembs

  • Guten Abend,

    wie wäre es denn mit der Kodierung von
    8-90...8-91 Anästhesie und Schmerztherapie
    8-90 Allgemeinanästhesie
    8-903 (Analgo-)Sedierung

    Wo ich das her habe?

    Steht im optionalen OPS
    http://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…V2.1/index.html

    Aber ich habe leider nicht herausgefunden, wie Software und Grouper dann mit diesem OPS umgehen sollen.

    Laut Konzept
    http://www.dimdi.de/de/klassi/proz…nzepterwops.htm

    könnte ein Mapping stattfinden, muss aber nicht.

    Jedenfalls eigentlich ein lösbares Problem. Zur Zeit aber wohl noch ungelöst, und da die Angabe von 8-900 ein Höhergruppieren von B nach A bewirkt, gibt es natürlich einen eindeutigen Standpunkt der Krankenkasse zu diesem Sachverhalt. Entscheidend sollte die Kostenkalkulation sein. Wenn bereits eine Dormicumspritze nachweislich einen signifikant höheren und der Allgemeinanästhesie vergleichbaren Aufwand darstellt, müsste 8-903 auf 8-900 gemappt werden und somit ebenso wie eine Narkose die Höhergruppierung von B nach A bewirken.

    Voraussetzung für die Kalkulation ist dann wieder die eindeutige Begriffsdefinition und einheitliche Verwendung der OPS-Schlüssel.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Forum,
    aus meiner Sicht (so 200 x Propo/Jahr im Rahmen einer Endoskopie) gibt es keine Zweifel: Propofol erfüllt auch in niedrigen Dosierungen die Kriterien einer Narkose (Exitationsstadium pipapo) und ist als 8-900 anzusetzen. Die Kriterien der Verabreichung (2. Arzt, Intubationserfahrung, monitoring usw.)sind klar, aber nicht Bedingung im Sinne der DKR. Ob zusätzlich Dormicum verabreicht wird, ist für die Kodierung nicht bedeutsam.


    --
    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Poschmann

  • Hallo liebes Forum,
    zu der 8.900 wird in der ops 301 gefordert, daß die Prozedur nicht regelmäßig in Narkose durchgeführt wird.

    Zitat:
    "Allgemeinanästhesie
    Exkl.: Schmerztherapie ( 8-91 )
    Hinw.: Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er ist nur zu verwenden, wenn das Anästhesieverfahren bei Behandlungen angewendet wurde, die normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt werden (z.B. bei Kindern)
    8-900 Intravenöse Anästhesie "

    Wenn also regelmäßig Propofol (mit oder ohne Dormicum) gegeben wird, würde ich als Anästhesist es nicht als Anästhesie verschlüsseln. Über die Definition von "normalerweise" läßt sich natürlich noch streiten.
    Oder bin ich falsch gewickelt?

    Gruss
    O. Fröhlich

    :x :x :x :x

  • Hallo DocFröhlich,

    die Koloskopie wird üblicherweise (vor allem im amb. Bereich) nicht in Narkose durchgeführt.

    Dass wir im Krankenhaus dann doch öfters (bei uns ist es durchaus sogar in der Mehrzahl der Fälle) zu einer i.v.Propofol-Narkose greifen, liegt in der Natur der Sache: Es handelt sich ja bei unseren Pat. in der Regel dann um Pat. mit längerwierigen Eingriffen wie Mucosektomien und multiplen Polypektomien, Stenosendilatationen o.ä. oder um Pat., die amb. nicht führbar sind wegen erhöhter Risiken oder auch erhöhter Empfindlichkeit sowie um Pat. mit schwierigen anatomischen Verhältnissen (Verwachsungen, mobiles Dolichokolon etc), bei denen die Untersuchung extrem schmerzhaft und unangenehm ist. Ähnliches gilt auch für die ERCP.

    Viele Grüße

    M.R.

    M.Rost

  • Zitat

    Voraussetzung für die Kalkulation ist dann wieder die eindeutige Begriffsdefinition und einheitliche Verwendung der OPS-Schlüssel.
    --

    Genau daran hapert es ja in dem ganzen System an zahlreichen Stellen, wie sich in unzähligen Beiträgen und Diskussionen in diesem Forum zeigt.

    MR

    M.Rost