Haftung der Dokumentare bei Falschkodierung im Krankenhaus

  • Hallo,

    ich hatte gestern das Thema mit einer Freundin, die Versicherungsvertreterin für Ärzte ist.

    Inwieweit haftet denn der Dokumentar, wenn etwas falsch kodiert wurde? Ich schließe z.B. hier im KH die Fälle selbst ab. Gehen wir z.B. mal davon aus, der Arzt sagt, man solle ruhig Upkoding betreiben ... (Nur als Annahme) und man schließt die Fälle selbst ab - dann ist aber nicht der Arzt dafür verantwortlich, sondern der Dokumentar, oder?

    Normalerweise ist ja der MDK zwischengeschaltet. Aber es könnte ja z.B. sein, dass der was übersieht und ggf. das Finanzamt irgendwann z.B. bei jahrelangem Betrug (keine Sorge, das ist nicht der Fall bei mir XD ... ) dahinterkommt, dass da was nicht stimmt. Und dann wäre derjenige verantwortlich, dessen Aufgabe das Kodieren war und der die Abschlüsse gemacht hat, oder? Macht es einen Unterschied, ob der Arzt oder der Dokumentar die Fälle abschließt? Was kann mir passieren, wenn ich aus Versehen Schusselfehler mache? Beim MDK ist das ja nicht soooo schlimm. Aber sonst... kann mir was passieren? Sollte ich mich versichern ? :D Ich muss mal bei der Personalbetreuung anfragen, inwieweit ich abgesichert bin. :huh:

  • Hallo Lisel,
    zwar bin ich kein Jurist. Sie können aber davon ausgehen, dass Sie höchsten intern "haften".

    In der Kodierrichtlinie D001a wird die Antwort auf Ihre Frage gegeben:

    Zitat

    Die Auflistung der Diagnosen bzw. Prozeduren liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes. [...]
    Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für

    • die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet, und
    • die Klärung von Diskrepanzen zwischen Untersuchungsbefunden und klinischer Dokumentation

    Natürlich kann der behandelnde Arzt (was in letzter Instanz der Chefarzt ist) diese Tätigkeit delegieren; dies entlässt ihn aber nicht aus seiner Verantwortung.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Lisel,
    ohne da jetzt ins Detail zu gehen, es gibt zur Verantwortlichkeit bei der Kodierung eine ganze Reihe rechtlicher Fragen, die sowohl arbeits-, straf-, berufs- und zivilrechtliche Hintergründe haben können. Hier muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, wie das Controlling organisiert ist und wem welche Verantwortlichkeiten zugeteilt sind. Dabei kann es auch zu unterschiedlichen Verantwortlichkeiten kommen, je nachdem ob man einen strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Blickwinkel einnimmt (wenn der nicht-ärztliche Kodierer wissentlich am Abrechnungsbetrug des Chefarztes mitwirkt, kommt ggf. eine Beihilfe oder Mittäterschaft in Frage, während der Regress sich nur gegen das KH/den Arzt richtet). Interessant wird in diesem Zusammenhang auch der Umfang des geplanten neuen § 299a StGB...
    MfG
    RA Berbuir