Liebe Kollegen,
Im Krankenhaus EBM ist festgelegt, dass der Begriff "klein" bei Eingriffen an Kopf und Händen bei chirurgischen Eingriffen nicht anzuwenden ist. (stattdessen nur großflächig - §87 ABs. 3 SGB V)
Das suche ich jetzt dringend für die stationäre Abrechnung. Habt ihr davon schon mal gehört? DIMDI hatte sich dazu wohl geäußert, nur leider habe ich nichts weiter gefunden.
Danke schön.
LG Neopäd