Kleinflächige Eingriffe an Kopf und Hand nicht anzuwenden?

  • Liebe Kollegen,

    Im Krankenhaus EBM ist festgelegt, dass der Begriff "klein" bei Eingriffen an Kopf und Händen bei chirurgischen Eingriffen nicht anzuwenden ist. (stattdessen nur großflächig - §87 ABs. 3 SGB V)
    Das suche ich jetzt dringend für die stationäre Abrechnung. Habt ihr davon schon mal gehört? DIMDI hatte sich dazu wohl geäußert, nur leider habe ich nichts weiter gefunden.
    Danke schön.

    LG Neopäd ?(?(?(

    Medizinisches-adminitratives Fallmanagement

    Pädiatrie/Neonatologie/Geburtshilfe/Gynäkologie

  • Hallo RA Berbuir,
    erst mal „Danke“ für ihre schnelle Antwort.

    Leider hat mir das gar nicht weitergeholfen.
    Das hatte ich ja schon gefunden. Aber die Definition die ich gefunden hatte, ist ja aus dem EBM und die nützt mir ja gar nichts, da wir ja mit OPS abrechnen.

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