Überwachungszeit in Stunden

  • Hallo ins Forum,
    bekam heute einen belustuigenden Anruf von der Abrechnung: einige Krankenkassen haben bemängelt, dass wir die Überwachungszeit eines Intensivstationsaufenthaltes in Stunden nicht angeben.
    Ich bin überrascht:
    1. die Kodierung "Monitoring von Herz- und Kreislauf..." (8-930) hat meines Wissens keinen Einfluß auf die Erlösberechnung (liege ich da falsch ?). Warum interessiert das die Kostenträger ?
    2. ... und die Dauer einer Monitorüberwachung schon gar nicht.

    Wir sind bemüht, die DRG-Kodierung so regelkonform wie möglich zu machen, aber man sollte die praktische Umsetzbarkeit nicht überstrapazieren.

    Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht ?
    --
    Dr. med. Jochen Haack
    Medizincontrolling
    Kliniken des Main-Taunus-Kreises

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend Dr. Haack


    Letzteres nicht, ich könnte mir aber vorstellen, dass die KK vielleicht etwas anderes meinte ? Ich würde lieber selbst noch einmal nachfragen, was genau gemeint war, wegen der Gefahr eines Übermittlungsfehlers durch die "Abrechnung".

    "Überwachungszeit eines Intensivstationsaufenthaltes in Stunden" ist m.E. auch Quatsch, vielleicht war ja doch die Beatmungsdauer in Stunden gemeint ? Oder die VWD auf Intensiv in Tagen ? Das könnte dann schon relevant werden, insbesondere wenn die Beatmungsdauer in Stunden geringer ist, als die per OPS kodierte. Lieber nochmal nachfragen. Mir kommt das merkwürdig vor.

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Guten Morgen ...

    ich bin auch der Meinung, die KK kann nur die Beatmungsdauer gemeint haben. Wenn man direkt mit den KK in Verbindung tritt, geht es manchmal einfacher als man denkt.

    Gruß Claudia
    :chili: :chili: :chili:

    PS. Freitag ist Freutag!