Hallo liebes Forum,
wie haben zunehmend Probleme, die spezial-Palli-Komplexbehandlung mitsamt ZE beim MDK durchzusetzen. Die Doku war bisher recht gut, bis auf die Tatsache, dass jetzt zunehmend u.a. die Kriterien wie
-Bedarfsgerechte Anwendung spezialisierter apparativer palliativmedizinischer Behandlungsverfahren und deren kontinuierliche Überwachung, z.B. Schmerzpumpen und weitere kontinuierliche parenterale Therapien zur Symptomkontrolle
-Bedarfsgerechte Vermittlung zu qualifizierten und kontinuierlichen Unterstützungsangeboten für Angehörige (auch über den Tod des Patienten hinaus)
-Bedarfsgerechte Vermittlung und Überleitung zu nachfolgenden Betreuungsformen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung unter besonderer Berücksichtigung von Notfallvorausplanung, strukturierter Anleitung von Angehörigen, sozialrechtlicher Beratung und bedarfsgerechter Zuweisung
in separater Dokumentation Einzelfallbezogen nachgewiesen werden will. Da wir seit Jahren eine etablierte anerkannte Palliativeinheit Spezial und damit auch die Vorhaltung haben, erfüllen wir zumindest die Strukturvoraussetzung.
Nun aber, liebe Kollegen/innen, wie soll bitte die Einzelfalldoku konkret aussehen? Soll man eine eidesstattliche Erklärung abgeben dass z.B. die Angehörigen strukturiert angeleitet wurden, dass es Unterstüzungsangebote gegeben hat....
Diesbzüglich gibt es auch (noch) keine Empfehlung seitens DPG.
Wer kann mir hier dringend weiterhelfen
Liebe Grüße aus dem Norden
Doctom99