Spezial Palliativkomplexbehandlung

  • Hallo liebes Forum,
    wie haben zunehmend Probleme, die spezial-Palli-Komplexbehandlung mitsamt ZE beim MDK durchzusetzen. Die Doku war bisher recht gut, bis auf die Tatsache, dass jetzt zunehmend u.a. die Kriterien wie
    -Bedarfsgerechte Anwendung spezialisierter apparativer palliativmedizinischer Behandlungsverfahren und deren kontinuierliche Überwachung, z.B. Schmerzpumpen und weitere kontinuierliche parenterale Therapien zur Symptomkontrolle
    -Bedarfsgerechte Vermittlung zu qualifizierten und kontinuierlichen Unterstützungsangeboten für Angehörige (auch über den Tod des Patienten hinaus)
    -Bedarfsgerechte Vermittlung und Überleitung zu nachfolgenden Betreuungsformen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung unter besonderer Berücksichtigung von Notfallvorausplanung, strukturierter Anleitung von Angehörigen, sozialrechtlicher Beratung und bedarfsgerechter Zuweisung

    in separater Dokumentation Einzelfallbezogen nachgewiesen werden will. Da wir seit Jahren eine etablierte anerkannte Palliativeinheit Spezial und damit auch die Vorhaltung haben, erfüllen wir zumindest die Strukturvoraussetzung.
    Nun aber, liebe Kollegen/innen, wie soll bitte die Einzelfalldoku konkret aussehen? Soll man eine eidesstattliche Erklärung abgeben dass z.B. die Angehörigen strukturiert angeleitet wurden, dass es Unterstüzungsangebote gegeben hat....

    Diesbzüglich gibt es auch (noch) keine Empfehlung seitens DPG.

    Wer kann mir hier dringend weiterhelfen 8o

    Liebe Grüße aus dem Norden
    Doctom99

  • Guten Morgen,

    Ich schlage vor, dass Sie sich geeignete Formulare erstellen für die Angehörigenberatung und die Unterstützungsangebote bzw. Überleitung. In vielen Fällen werden die dann ja sogar zur Anwendung kommen. Dort wo Sie das Angebot gemacht haben, das aber nicht gewünscht wurde, kann man auch das hinschreiben. Die Frage nach dem Bedarf (z.B. nach Schmerz- oder Ernährungspumpen) mag man aus der übrigen Doku ableiten, Schmerz sollte ja ohnehin nach VAS aus der Kurve hervorgehen. Bei uns sind die Formulare im KIS hinterlegt, personalisiert auf den Patienten, werden ausgedruckt und zur Akte hinzugefügt u.U. mit dem Vermerk, dass derzeit kein Interesse an dem Angebot besteht. Hier werden auch Angehörigengespräche festgehalten.
    Bei uns scheitert das Ganze dann an anderen Kriterien.

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,
    danke für die schnelle Antowort, wir hatten zunächst auch gedacht, dass aus der Gesamtdokumentation sich eine entsprechendes Bild ergibt. Z.B.Doku Schmerz/VAS etc ist alles vorhanden, nur haben wir jetzt Gutachter, die beispielsweise für die Kodierung zumindest den Einsatz von Schmerz-/Ernährungspumpen incl. Überwachungsdoku fallbezogen erwarten, ansonsten kippt der OPS.
    Das kann ich nicht nachvollziehen, da wie auch im anderen Thread bereits erwähnt, die Vorhaltung da sein sollte, und nicht Anwendung in jedem Fall, was Sinn des Palliativkonzeptes ist.
    Unterstützungangebot, Angehörigengespräche etc. => heisst noch mehr Formulare ... ächzzz

    Bin gespannt, wer sich sonst noch meldet.

    Gruß aus dem regnerischen nasskalden Norden
    Doctom99

  • Hallo,
    Grundsätzlich halte ich die Punkte für Strukturmerkmale, welche eben vorhanden sind und bei Bedarf genutzt werden.
    Diese Themen wurden bei uns in einer sog. Strukturprüfung durch eine Vor-Ort-Begehung durch den MDK abgeklärt und für gut befunden.
    D.h. die wollten wissen, wie grundsätzlich die Nachsorgeorganisation abläuft, mit welchen Einrichtungen wir zusammenarbeiten etc.
    Dann haben wir auch über die Angehörigenarbeit gesprochen: Angebote, Gedenkfeiern, Nachbetreuung u.ä.
    Und die Schmerzpumpen und andere Geräte vorgeführt.

    Im Einzelfall wird dann doch aber sowieso etliches dokumentiert sein:
    Hier wird bei jedem Patienten die Versorgungssituation und der Hilfebedarf abgefragt (Pflegestufe, SAPV, Patientenverfügung) und ggf. Hilfe eingeleitet oder eben dokumentiert, das kein Bedarf besteht. (Die Abfrage brauchen sie aber ja u.a. sowieso beim pall. Basis-Assessment.)
    Angehörigengespräche/-Betreuung wird sowieso dokumentiert - schon wegen der Therapiezeiten - und bei Todesfällen wird auch z.B. dokumentiert, wie die Betreuung stattgefunden hat und ob die Angehörigen z.B. eine Seite im Gedenkbuch gestalten möchten.
    Wenn eine Schmerz- / Ernährungspumpe notwendig erscheint und das mit den Pat./Angehörigen besprochen und angenommen oder abgelehnt wird, sollte das auch irgendwo in der Akte auftauchen.
    Auch ein Überleitungsformular sollte heute selbstverständlich sein.

    Das Problem der Palliativmediziner hat mal eine Palliativmedizinerin bei einem Treff so zusammengefasst: "Wir sind eher eine sprechende Fachrichtung, wir müssen uns disziplinieren es auch aufzuschreiben."
    Angebote, Hilfe, Gespräche etc. finden in der Palli meist statt, man muss sie nur zum Dokumentieren bewegen/zwingen. Da muss auch nicht immer ein neues Formular her. Bei uns steht z.B. ganz viel in einer gemeinsamen ärztlichen und pflegerischen Verlaufsdokumentation.

    LG aus dem verschneiten Sachsen
    D. Zierold

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

    Einmal editiert, zuletzt von D. Zierold (15. Oktober 2015 um 15:11)

  • Hallo Herr Zierold,
    stimme ich IHnne voll und ganz zu. Wir würden uns auch eine KLärung durch Begehung wünschen, ist jedoch nicht vom MDK beabsichtigt und die tun sich sehr schwer.
    Die Doku ist auch irgendwo in den handschriftlichen Vermerken zu finden, hier wieder das Phänomen: Was nicht auf den ersten Blick zu sehen ist, wird nicht (an)erkannt - Widerspruch wird bekanntermaßen in 2015 von vielen Kassen ignoriert.

    Ich denke darüber nach, ob nicht z.B. auf den Therapiebögen (analog Vorschlag DPG) dieser um die o.g. Kriterien ergänzt und von der Beteiligten bestätigt werdenkann. Sozusagen, alles auf eine Karte und dann weg zum MDK.

    Gruiß
    Doctom99

  • Hallo,
    wir markieren seit der PrüfvV vieles liebevoll farbig - quasi mundgerecht für den MDK.
    und schreiben manchmal auch einen erklärenden Brief dazu - eine Art vorauseilenden Widerspruch.
    Bei der Palli gibt es immer eine Erklärung dazu was wo zu finden ist und ich habe bereits eine stattliche Anzahl verschiedenfarbiger Textmarker :).

    LG aus dem nicht mehr verschneiten Chemnitz
    D. Zierold

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Frau Zierold,
    gelegentlich ist das auch notwendig;
    Wenn Sie mit der spezialisierten Palli damit Erfolg haben, hol ich mir auch die "Buntstifte"...
    Leider habe ich immer noch keine Antwort von der Verbänden bzgl. Vorlagen etc.

    Gruß
    Doctom99