• Wertes Forum,

    mal wieder Beatmung und nur zu meiner Rückversicherung. Der MDK möchte den letzten Tag der Beatmung nicht anerkennen.

    Am letzten Tag der Beatmung erfolgte eine

    CPAP von 0:30 bis 2:30 Uhr (2 Std.)

    und eine

    CPAP/ASB von 19:30 bis 22:00 Uhr (2,5 Std.).


    Begründung des MDK: an diesem Tag seien die gemäß DKR 1001 vorgeschriebenen 6 Stunden CPAP pro Kalendertag nicht erfüllt.

    Meines Erachtens ist dies nicht zutreffend, da sich dies nur auf CPAP bezieht und nicht auf CPAP/ASB.

    Liege ich da richtig?

    Besten Dank!

    Pseudonym

  • Ja, sehe ich auch so wie Sie.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke