DKR 1510n: Virushepatitis in der Schwangerschaft

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    mir ist die Auflösung folgender Konstellation nicht klar:

    Seit den Kodierrichtlinien 2015 (DKR 1510n) heißt es u.a.:

    "Um Erkrankungen der Leber in der Schwangerschaft zu kodieren, steht der Kode O26.6 Leberkrankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes zur Verfügung. Dieser wird zusammen mit dem jeweils spezifischen Kode aus B15–B19 Virushepatitis oder aus K70–K77 Krankheiten der Leber der ICD-10-GM zur Bezeichnung der jeweils vorliegenden Leberkrankheit angegeben. Die Kriterien der Nebendiagnosendefinition gelten entsprechend."

    Nach meinem Dafürhalten sollen also 2 Kodes für z.B. eine Virushepatitis in der Schwangerschaft (und zwar die genannten, sofern Aufwand) kodiert werden.


    Weiter heißt es:

    "Um andere Komplikationen in der Schwangerschaft (oder Zustände, die sich in der Schwangerschaft verschlimmern oder die hauptsächlicher Anlass für geburtshilfliche Maßnahmen sind) zu kodieren, stehen die Kategorien O98.– Infektiöse und parasitäre Krankheiten der Mutter, die anderenorts klassifizierbar sind, die jedoch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren und [...] zur Verfügung, die zusammen mit einem Nebendiagnosekode aus anderen Kapiteln der
    ICD-10-GM zur Bezeichnung der jeweils vorliegenden Erkrankung anzugeben sind (siehe die Beispiele 2 und 3)."

    Dadurch könnte man ja auf die Idee kommen, die in der ICD-Klassifikation aufgeführte O98.4 Virushepatitis, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert (Krankheitszustände unter B15-B19) kodieren zu wollen. Eine einzige spezielle Kodierrichtlinie gibt also zwei verschiedene Kodier-Wege vor (Das hat was von Zirkelbezug). M.E. ist das daher widersprüchlich und auch durch (die uns allen liebgewordene und ressourcenverschwendende) Haarspalterei nicht gänzlich aufzuklären. Die Doppelklassifizierung in der "höherwertigen" DKR 1510m ist - so gesehen - doch ein Hinweis darauf, dass die Kombination zweier Kodes zur genaueren Darstellung erwünscht ist. Falls ja, warum vereinheitlicht man derartige Vorschriften, bzw. das grundsätzliche Vorgehen nicht? (O26.6 bewertet, O98.4 n.m.K. nicht)

    Vielleicht hat ja jemand von Ihnen eine Idee oder Lösung dazu.

    Besten Dank

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • hallo Herr Sommerhäuser!

    Ich hätte gern den Gyns den Vortritt gelassen, denn ich habe mehr Fragen als Antworten.

    Von O10-O16 und O20-O29 kodiert man Krankheiten, die mit einer Schwangerschaft assoziiert sind.
    zb Schwangerschaftserbrechen, -diabetes, -hämorrhoiden, -cholestase etc.
    Mein Problem für O26.6: ich kenne keine virale Schwangerschaftshepatitis

    Also gab ich in die Suchfunktion meiner Abo-e-Bibl ein paar Begriffe ein und bekam Treffer:
    Schwangerschafts-
    -erbrechen 36
    -diabetes 164
    -cholestase 62
    -fettleber 44
    -hepatitis 0 Treffer

    In den Artikeln mit dem Titel " Lebererkrankungen während der Schwangerschaft " werden alle mir bekannten Hepatitiden (A-E ) als Nichtschwangerschaftsassoziierte Lebererkrankungen " eingestuft.
    Der ICD hat unter O20-O29 wahrscheinlich deshalb ein Exkl., das einen zb für eine Hepatis C nach O98-O99 beamed.

    Welche virale Hepatitis haben Sie zu kodieren, die medizinisch in O26.6 gehört?

    Meine Frau sagt " essen! ", imperative Tonlage, vielleicht häng ich später noch was dran.

    mfg ET.gkv

    Einmal editiert, zuletzt von ET.gkv (19. Oktober 2015 um 17:05)

  • Fortsetzung

    SKR 1510n ist eindeutig.
    Lebererkrankungen während der Schwangerschaft sind mit O26.6 zu kodieren, ND B15-B19 oder K70-K77.
    Ober sticht Unter, SKR sticht AKR/ ICD/ OPS.
    Das Exkl. unter O20-O29
    < Krankheiteiten der Mutter, die andersorts klassifizierbar sind, die jedoch Schwangerschaft, Wehen, Entbindung und Wochenbett komplizieren ( O98-O99 ) > hebelt diese SKR natürlich auch aus.

    Medizinisch ist das eine Aspergerisierung der diagnosis-related-Kodierung / Gruppierung.
    Wenigstens das Exkl. hätte man überarbeiten können.
    Zweifellos ist das vom dimdi so gewollt. Auch D015n wurde so gehandhabt.

    mfg ET.gkv

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ET.gkv,

    vielen Dank für die Einschätzung. Sie schrieben u.a.

    Fortsetzung

    SKR 1510n ist eindeutig.
    Lebererkrankungen während der Schwangerschaft sind mit O26.6 zu kodieren, ND B15-B19 oder K70-K77.
    Ober sticht Unter, SKR sticht AKR/ ICD/ OPS.
    Das Exkl. unter O20-O29
    < Krankheiteiten der Mutter, die andersorts klassifizierbar sind, die jedoch Schwangerschaft, Wehen, Entbindung und Wochenbett komplizieren ( O98-O99 ) > hebelt diese SKR natürlich auch aus.

    Ich finde die SKR 1510n eben gerade nicht eindeutig, weil sich hier - um in Ihren Worten zu bleiben - die Frage stellt, ob "Ober sticht Ober" auch gilt? Ein paar Zeilen unter dem von Ihnen in der gebotenen Kürze zitierten Abschnitt [Lebererkrankungen während der Schwangerschaft sind mit O26.6 zu kodieren, ND B15-B19 oder K70-K77] ist in ebendieser SKR zu lesen: [Um andere Komplikationen in der Schwangerschaft [...] zu kodieren, stehen die Kategorien O98.– Infektiöse und parasitäre Krankheiten der Mutter, die anderenorts klassifizierbar sind, die jedoch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren [...] zur Verfügung, die zusammen mit einem Nebendiagnosekode aus anderen Kapiteln der ICD-10-GM zur Bezeichnung der jeweils vorliegenden Erkrankung anzugeben sind (Z.B. auch O98.4 und ND B15-B19).

    Ich wage nicht den Gedanken, dass man von DKR-Seite dem möglicherweise rein akademischen Unterschied zwischen "Leberkrankheiten während der Schwangerschaft" (also z.B. Hepatitis während der Schwangerschaft) und "Infektiöse Krankheiten der Mutter, die jedoch Schwangerschaft.. komplizieren" (Hepatitis, die die Schwangerschaft verkompliziert - tun das nicht alle?) Rechnung tragen wollte. Da die Hepatitis nun einmal eine infektiöse Lebererkrankung ist, treffen hier beide Abschnitte zu. Was ist weiter mit den Keimträgern? Gilt in der Schwangerschaft - kraft der o.g. Absolutheit der Aussage, dass ein Kode aus B15-B19 anzugeben sei - also nicht, dass die schwangere Keimträgerin mit Z22.5 zu kodieren sei? Oder soll allen Ernstes zwischen einer schwangerschaftsassoziierten und einer Hepatitis bei Schwangeren unterschieden werden?

    Statt solche Kabinettstückchen zu produzieren, wäre es nach einem guten Jahrzehnt doch mal an der Zeit, die mittlerweile aufgelaufenen Kodier-Probleme zu lösen, die jeden Tag viele Leute viel Zeit, Mühe und Bürokratie kosten. Warum z.B. schreibt man nicht in einem ersten Schritt die zwischen FoKA und MDK SEG-4 bereits konsentierten Konstellationen ab? Dann weiß jeder, woran er ist. Nur so als Gedanke.

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • hallo Herr Sommerhäuser!

    Die folgenden Zeilen schreibe ich in der Ich-Form. Für Sätze wie " Das kodiert man so ... " reicht es noch nicht, da bin ich noch viel zu unsicher.

    Kodierung Komplikationen von Lebererkrankungen in der Schwangerschaft ( idSw ) 2015
    Skr 1510n führt zuerst 2 Bereiche für die Kodierung von Komplikationen idSw an
    - O20-O29
    - O94-O99
    Ich vermute, die Hepatitis hat an sich nichts mit der Sw zu tun, gehört in O94-O99. Muss aber noch nichts festlegen. Da ich sowieso immer die ganze KR lesen muss, weiter im Text der 1510n.
    SKR 1510n gibt dann einige Komplikationen bzw Subgruppen von Komplikationen vor und regelt deren Kodierung.
    Ich muss da nur entscheiden, ob zutreffend oder nicht zutreffend. Falls zutreffend ist nach diesem Absatz zu kodieren.
    Zur Vereinfachung nummeriere ich diese Komplikationen von K1-K5.
    K1> Diffuse Beschwerden idSw, für die keine spezifische Ursache gefunden wird: nicht zutreffend
    K2> Um einen DM idSw ... : nicht zutreffend
    K3> Um Infektionen des UGT idSw ... : nicht zutreffend
    K4> Um Erkrankungen der Leber ... : zutreffend!
    Und mit O26.6 und B15-B19 oder K70-K77 zu kodieren
    acute Hepatitis B idSw: O26.6 und B16.9. Natürlich muss ich SKR 1510n bis zum Ende lesen.
    K5> Um andere Komplikationen idSw ... : ???
    Was sind hier andere Komplikationen idSw?
    Mit SKR 1510 kodiere ich alle Komplikationen idSw ( alleK ). In der Reste-Menge andereK können diffuse Beschwerden und DM-Kompl. nicht mehr drin sein. Auch keine Komplikationen bei UGT-Infektonenen oder bei Lebererkrankungen.
    andereK = alleK-K1-K2-K3-K4
    Ohne Komplikationen bei Lebererkrankungen ist der Abschnitt " andere Komplikationen " nicht zutreffend.
    weiter im Text der 1510n.
    Beispiel 2 und 3 zeigen den O-Kode in pole-position.
    Sw als ND nehme ich zur Kenntnis. Ende
    Kodierung 2015/ SKR 1510n: O26.6, B16.9

    Kodierung 2014
    Es gilt SKR 1510m
    Alles bis K3 sinngemäß genauso.
    dann fehlt der Leber-Absatz!
    andereK umfasst dann andere Komplikationen, errechnet sich aus: andereK = alleK-K1-K2-K3
    Die Leberkomplikationen sind noch in "andere Komplikationen ", dieser Absatz ist zutreffend
    Kodierung 2014 /SKR 1510m: O98.4 und B16.9

    Ihr Problem " Ober sticht Ober " entsteht bei mir 2015 nicht. Die Hierarchie SKR >> ICD überspringt das
    Mag im ICD mit O98.4 stehen was will, wenn die SKR 1510n mich nach O26.6 führt, ist die Kodierung geregelt.

    Bleibt mir nur zu hoffen, das diese Logik der Diskussion standhält.

    mit freundlichen Grüßen ET.gkv

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ET.gkv

    ganz herzlichen Dank für den algorithmischen Näherungsversuch.

    [...]
    K4> Um Erkrankungen der Leber ... : zutreffend!
    Und mit O26.6 und B15-B19 oder K70-K77 zu kodieren
    acute Hepatitis B idSw: O26.6 und B16.9. Natürlich muss ich SKR 1510n bis zum Ende lesen.

    Natürlich müssen Sie das (muss man das): Bis zum Ende lesen, meine ich.

    K5> Um andere Komplikationen idSw ... : ???

    Was sind hier andere Komplikationen idSw?
    Mit SKR 1510 kodiere ich alle Komplikationen idSw ( alleK ). In der Reste-Menge andereK können [...] nicht mehr drin sein. Auch keine Komplikationen bei [...] Lebererkrankungen.

    Das hört sich logisch an, greift aber nicht mehr, wenn eine Krankheit sowohl eine Lebererkrankung, als auch eine infektiöse Erkrankung ist (z.B. Hepatitis). Ihre Herleitung stoppt daher zu früh, nach dem Motto: Treffer, fertig. Bis zum Ende gelesen, tut sich eine womöglich gleichberechtigte Alternative in der Kodierung auf.

    Ohne Komplikationen bei Lebererkrankungen ist der Abschnitt " andere Komplikationen " nicht zutreffend.

    Und das könnte ich argumentativ anders sehen, da es sich (advocatus diaboli-Modus an) genauso um eine infektiöse Erkrankung handelt, die in dieser SKR gleichrangig gilt (und nicht nach der Reihenfolge der Erwähnung), womit wir wieder bei Haarspaltereien wären, die eigentlich hätten vermieden werden können/sollen.

    In den Deutschen Kodierrichtlinien wird m.E. unwichtigen oder nahezu nicht existenten "Kodierproblemen" ein zu großer Raum gegeben. Damit wird der Fokus der Praktiker vor Ort auf beinahe nicht vorkommende Konstellationen gelenkt, die man zudem noch trefflich mit Auslegungen garnieren kann. Es scheint seltsam aberwitzig, dass viele Leute ihre Zeit noch immer mit diesem Oeuvre verbringen...

    Besten Dank für Ihre interessante Meinung und
    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Hallo und guten Abend mal wieder,

    kann mir jemand sagen, ob es zum Thema Hepatitis in der Schwangerschaft / bei Schwangeren wie oben diskutuiert schon ein Lösung gibt? Falls ja schon mal besten Dank

    H.-P. Wolkenstein

  • Hallo Herr Wolkenstein,

    Eine "offizielle oder verbindliche" Lösung ist mir nicht bekannt, aber ich würde gemäß DKR 1510 und ICD O98.4 in Kombination mit einem spezifischen Kode aus B15-19 kodieren. Der Kode K77 geht wegen des Exclusivums der Virushepatitis nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    da hat sich die DKR doch vor 2 oder 3 Jahren geändert. Bis dahin war nur die O98.4 zu kodieren, seither ist zusätzlich noch der spez. Organkapitelkode anzugeben.

    Gruß
    B.W.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,

    hat jemand hierzu mittlerweile neue Erkenntnisse vorliegen? O26.68 plus B16.9 oder O98.4 plus B16.9 beispielhaft. Welcher O-Kode ist als HD korrekt, wie ist es bei den Nebendiagnosen? Nach speziellen Kodierrichtlinien ist ja beides möglich. Bei den Nebendiagnosen hat das ab und zu Entgelt-Relevanz. Wie kodiert man jetzt richtig? Gibt es eine Begründung? Für mich ist das noch ungeklärt. Daher freue ich mich über belastbare Infos, die über das eigene Gefühl hinausreichen.

    Danke

    VG B. Sommerhäuser