Guten Morgen ,
wir sind hier wieder mal am diskutieren.
Es um die Regeldokumentation und was damit gemeint ist.
So heisst es beim Code 9-641(2016) :"Für den Nachweis des Vorliegens einer psychosozialen oder psychischen Krise ist die Regeldokumentation in der Patientenakte ausreichend".
Was ist denn damit gemeint? Ergibt sich daraus eine andere Dokumentationsart/ Inhalte, als die Orientierung an den Mindestmerkmalen ?
Viele Grüße
Susi& Strolch