HD bei postop. Komplikation (Wiederaufnahme)

  • Hallo liebes Forum,
    steht irgendwo in den DKR geschrieben, welches die HD ist, wenn der Patient wegen Komplikationen "erneut" stationär aufgenommen wird?

    Bsp. Wundinfektion nach Femurfraktur /Ostheosynthese

    1. Variante HD Fraktur
    ND Wundinfekt

    2. Variante HD Wundinfektion
    ND Fraktur

    Ich hoffe, dass Ihr mir bei dieser Frage weiterhelfen könnt.
    Viele Grüße

    Angelina


    ?(

  • Hallo Angelina,

    beachten Sie die Definition Hauptdiagnose (DKR D002b), dann lösen Sie die Frage.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Angelina,
    gem. D002b würde ich die 2. Variante richtig sehen.

    Viele Grüsse

    Claudia
    :dance2: :dance2: :dance2:

  • Hallo Forum,

    bei Wiederaufnahme wegen Komplkation wird nach Abrechnungsregeln nicht erneut gegroupt (!!!!!). Der erste Fall wird ganz normal abgerechnet und der zweite Fall wird auf Null Euro gesetzt (und dabei ist es wurscht welche DRG Sie bestimmen und welche Kodierrichtlinie Sie nehmen).
    Wenn die obere Grenzverweildauer überschritten wird, sieht der Fall natürlich anders aus.

    Aus dem bald feuchten Lingen


    --
    MfG

    Thomas Schroeder

    MfG

    Thomas Schroeder

  • Hallo Forum,

    Zitat


    Original von TSchroeder:
    Hallo Forum,

    bei Wiederaufnahme wegen Komplkation wird nach Abrechnungsregeln nicht erneut gegroupt (!!!!!). Der erste Fall wird ganz normal abgerechnet und der zweite Fall wird auf Null Euro

    Ist das wirklich so Gesetzeslage? Wo steht das?

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

  • Hallo Forum,

    das steht im Krankenhausentgeldgesetz §8 Absatz 5 Satz 1:
    Wird ein Patient wegen Komplikationen wieder in dasselbe Krankenhaus aufgenommen, für den zuvor eine Fallpauschale berechnet wurde, darf für die Kalendertage innerhalb der Grenzverweildauer dieser Fallpauschale die Fallpauschale nicht erneut berechnet werden.

    Auch bei der Übersendung der Datensätze nach §301 wird beim zweiten Datensatz bei Aufnahmegrund 07 (Wiederaufnahme) der Rechnungsbetrag brutal auf Null Euro gesetzt!!

    Aus dem doch noch trockenen Lingen
    --
    MfG

    Thomas Schroeder

    MfG

    Thomas Schroeder

  • Zitat


    Original von TSchroeder:
    das steht im Krankenhausentgeldgesetz §8 Absatz 5 Satz 1:
    Wird ein Patient wegen Komplikationen wieder in dasselbe Krankenhaus aufgenommen, für den zuvor eine Fallpauschale berechnet wurde, darf für die Kalendertage innerhalb der Grenzverweildauer dieser Fallpauschale die Fallpauschale nicht erneut berechnet werden.

    Das hab ich auch schon mal gelesen ;) aber ich weigere mich derzeit noch hartnäckig, zu glauben, dass die erste DRG unverändert bleibt.
    Die einzige sinnvolle Lösung kann doch nur sein, dass die (unkomplizierte) Femur-OP und die WA wegen Komplikationen zu EINEM Fall zusammengefasst werden und zwar auf der Grundlage der daten beider Aufenthalte, sprich also bei PCCL-wirksamer Komplikation wird ggf. eine höhere DRG für (komplizierte) Femur-OP abgerechnet.
    Wo steht, dass das nicht so läuft? Sonst nimmt doch in Zukunft niemand (außer meinem KH natürlich) mehr seine Patienten mit Komplikationen auf, sondern schickt alle in Nachbar-KH.

    Diese Lösung der Fallzusammenfassung (nicht der Zweitfallstreichung) war doch lange Zeit im Gespräch, und zwar so ernsthaft, dass zB Software-Hersteller bereits Tools zur Fallzusammenführung gebastelt haben. In welcher Versenkung ist das denn plötzlich verschwunden und warum?
    Oder liegt das nur daran, dass so langsam der Echtbetrieb anläuft und sich die normative Kraft des Faktischen durchsetzt, weil die Kassen natürlich keine Probleme mit einer Null-Euro-Rechnung haben?

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs