ambulante oder stationäre Behandlung

  • Hallo an alle.

    Ich habe eine Frage bzgl. Defi und Schrittmacher.

    Kann ein Defiwechsel auch ambulant erfolgen oder gibt es Richtlinien wie bei der Implantation eines Defi´s?
    Kann eine implantation eines Event Recorders ebenfalls ambulant erfolgen oder gibt es auch hier Richtlinien für eine stationäre Behandlung?

    Hintergrund ist die Anfrage des MDK.

    Vielen Dank schon mal im voraus für die Hilfe!

    Butterfly_1982

  • Hallo Butterfly_1982,

    also meines Erachtens kann man den Defiwechsel ambulant durchführen. Davon abgesehen steht die Entfernung, Wechsel und Korrektur eines Schrittmacher im AOP Katalog, daher eine Leistung nach § 115b SGB V.
    Natürlich nicht, wenn Komplikationen wie z.B. Nachblutungen o.ä. aufgetreten sind.
    Aber: nicht jede Schrittmacherprozedur ist im AOP-Katalog abgebildet!
    Eventrekorder, 3-Kammer Herzschrittmacher und Defibrillatoren können gemäß AOP-Vertrag nicht ambulant implantiert werden. (http://www.sjm.de/media/2/D12052…ologie_2012.pdf)

    Implantationen von Event Recordern werden bei uns stationär durchgeführt (1 Tag UGvD). Dies wird auch bis jetzt (toi, toi, toi) nicht angefragt.

    Viele Grüße

    aliuJ89

    Jeder von uns möchte anders als die anderen sein. Aber sobald jemand anders ist, beginnt das Gerede.


  • Aber: nicht jede Schrittmacherprozedur ist im AOP-Katalog abgebildet!
    Eventrekorder, 3-Kammer Herzschrittmacher und Defibrillatoren können gemäß AOP-Vertrag nicht ambulant implantiert werden. (http://www.sjm.de/media/2/D12052…ologie_2012.pdf)

    Implantationen von Event Recordern werden bei uns stationär durchgeführt (1 Tag UGvD). Dies wird auch bis jetzt (toi, toi, toi) nicht angefragt.

    Viele Grüße

    aliuJ89

    Hallo aliuJ89

    ad 1 ) ja, Sie haben Recht, nicht jeder SM steht im AOP-Katalog

    ad 2) nur weil es nicht im AOP-Katalog steht heißt es aber nicht, dass die Implantation (Wechsel etc.) nicht ambulant erfolgen kann. Der AOP-Katalog bezieht sich nur auf die Abrechnung(smöglichkeit), nicht auf die medizinische Machbarkeit!

    Nur zur Klarstellung, nur weil eine Leistung nicht im AOP-Katalog steht heißt es nicht, dass sie zwingend stationär erbracht und abgerechnet werden muss.

    Und das die stationäre Implantation von Ereignisrecordern (ich kenn mind. 2 Uni-Kliniken, die dieses regelhaft ambulant (bei Selbstzahlern) erbringen) nicht angefragt wird: Glückwunsch.

    Gruß
    zakspeed

  • Guten Morgen,

    Eventrecorder lassen sich ambulant nicht abrechnen und sind in der Regel Ziel eine Fehlbelegungsprüfung. Wir sind daher dazu übergegangen, die Kassen vorher um die Genehmigung einer Behandlung mit einem BT zu bitten (F12H). Die meisten Kostenträger tragen das mit. Insgesamt ist das ohnehin selten. Ich habe nun das erste Mal erlebt, das ein Kostenträger das nicht mitmacht. Es ist noch offen, wie das weitergeht.

    merguet

  • Auch Guten Morgen,

    es gibt jetzt seit Ende September vom MDK Nord ein Grundsatzgutachten

    "Beurteilung der Indikation für den Einsatz
    eines implantierbaren Ereignisrecorders"

    mit folgendem Fazit:

    "Ein patientenrelevanter Nutzen konnte jedoch in den bisher durchgefuhrten Studien nicht
    nachgewiesen werden, so dass sich eine medizinische Indikation fur ein Monitoring mittels
    implantiertem Eventrecorder oder externem LOOP Recorder nicht ergibt."

    Damit ist zu erwarten, daß solche Kostenübernahmen seltener werden.....


    Gruß

    W.

  • Guten Morgen,

    dann kann das Ergebnis nur sein, dass die Leistung nur angeboten wird, wenn vorab eine Kostenzusage vorliegt. Man muss dann die Patienten unter Umständen zu Ihrer Kasse schicken. Leistungen anzubieten, die absehbar nicht bezahlt werden, sollte nicht in Frage kommen. Ich überblicke einige Patienten, die während des Anfrageverfahrens aus kardialen Gründen kollabiert sind und Verletzungen davongetragen haben, bei denen dann später das Ereignis aufgezeichnet werden und schließlich weiter therapiert werden konnte. Vll. haben bisherige Studienergebnisse auch etwas mit unkritischer Indikationsstellung zu tun...?

    merguet

  • Guten Abend!

    ...und wie rechnen Sie eine ambulante Eventrekorderimplantation ab?

    Hallo Gefäßchirurg,

    jetzt muss ich mich outen 8) , ich rechne nicht ab sondern bezahle (oder auch nicht ;-))

    aber ich habe schon Privatrechnungen einer Uni-Klinik gesehen, da wurde die Leistungen nach GOÄ / EBM zzgl. Sachkosten Eventrecorder (ich glaube so um die € 1950,-) liquidiert.

    wie gesagt, Privatliquidation.

    Machbar ist es, nur nicht mit der GKV direkt abrechenbar. Ob man sich auf die F12H mit Abschlag UGVD einigt oder tats. Sachkosten zzgl. einer AOP-Pauschale von etwa € 350,- bleibt jeder Klinik selbst überlassen.

    Es gibt ja auch im Vorfeld durch den MDK befürwortete (ambulante) Eventrecorder (auch schon gesehen), da muss dann die Kasse ggf. einen Vorschlag machen (oder eine Privatrechnung akzeptieren ;-((

    Machbar ist vieles, (ehrliche) Kommunikation ist alles.

    Gruß
    zakspeed

  • Guten Tag Willis,

    liegt Ihnen das Gutachten des MDK vor oder haben Sie eine Quelle? Im Netz konnte ich es bisher nicht finden.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke