Fallzusammenführung bei unterschiedlichen Belegabteilungen

  • Hallo Miteinander,

    eine Patientin wurde innerhalb weniger Tage von 2 unterschiedlichen orthopädischen Belegabteilungen stationär behandelt:
    1. Lumboischialgie: konservative Therapie
    2. Kreuzbandriss: OP

    Unser KIS fordert mich dazu auf, diese beiden Fälle aufgrund eines Partitionswechsels zusammenzuführen. Warum eigentlich?

    Herzliche Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    weil das die Fallpauschalenvereinbarung so vorgibt:


    § 2 Wiederaufnahmen in dasselbe Krankenhaus


    (2) Eine Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in eine Fallpauschale ist auch dann vorzunehmen, wenn

    1. ein Patient oder eine Patientin innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Aufnahmedatum des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Krankenhausaufenthalts wieder aufgenommen wird und

    2. innerhalb der gleichen Hauptdiagnosegruppe (MDC) die zuvor abrechenbare Fallpauschale in die „medizinische Partition“ oder die „andere Partition“ und die anschließende Fallpauschale in die „operative Partition“ einzugruppieren ist.


    Sie haben im 1. Aufenthalt I68_ und im 2. I30Z. Daher gilt oben dargestellte Regel, wenn Wiederaufnahme innerhalb von 30 Tagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Zusammen,

    ich hätte eine andere Konstellation mit Hauptabteilungen:

    1. Aufenthalt Notfall: 08.01.2015 - 16.01.2015, VWD 8, OGVD 17, DRG F62B bei kardialer Dekompensation, Innere

    2. Bereits vor dem Notfall elektiv geplant gewesen: 19.01.2015 - 05.02.2017, VWD 17, OGVD 21, DRG I42Z zur Multimodalen Schmerztherapie

    MDK empfiehlt der KK eine Fallzsuammenführung. KIS zeigt "Wiederaufnahme bei Komplikation möglich" an.

    Mich würde Ihre Meinung brennend interessieren. Für mich sind das zwei verschiedene Konstellationen und Fälle!

    Vielen Dank!

  • Hallo Medicos,

    ja und welche Regel soll hier zur Anwendung kommen? Die Gründe für eine FZF aus dem Fallpauschalenkatalog können es nicht sein.
    Geht es hier um Wirtschaftlichkeit? Da die Aufnahme für den 19. bereits geplant war , hätte man die Leistung auch am 16. beginnen können.
    Etwas anderes kommt aus meiner Sicht nicht in Betracht.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo zusammen,

    ich hänge mich hier einmal drunter mit folgender Konstellation:

    1. Aufenthalt 29.6. - 3.7.2020 I68D bei Bandscheibenprolaps

    2. Aufenthalt 11.7. - 13.7.2020 I27E bei Sehnenverletzung durch Trennschleifer mit Sehnennaht am Unterarm

    Muss ich die Fälle wirklich wegen Partitionswechsel koppeln (lt. Katalog ja) - bei ungeplanter Verletzung des Patienten mit Notfallversorgung? Und ich weiß gerade auch nicht, was dann HD des Gesamtfalles werden muss? :/?(

    Grüße aus Sachsen

    Cyre

  • Guten Morgen,

    die Regelwerke sind doch wörtlich zu nehmen. Und in der FPV steht nichts, dass die beiden Fälle inhaltlich zusammenhängen müssen.

    Gruß

    B.W.

  • Guten Morgen,

    im Grunde weiß ich das ja, habe mich nur geärgert und irgendwie gehofft, dass es doch anders ist. Jetzt muss ich mich nur noch für eine HD entscheiden.

    Grüße

  • Hallo Cyre,

    warum nicht der Bandscheibenprolaps; der war doch am 29.06. aufnahmeveranlassend und das ist doch auch die Aufnahme für den zusammengefassten Fall.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo,

    ja, meistens ist es ja auch die HD aus dem ersten Aufenthalt. Ich hatte hier eigentlich mit einer Fehler-DRG gerechnet bei Bandscheibenprolaps und Sehnennaht als OPS, aber ich lande so oder so in der I27. Also im Grunde die ganze Aufregung umsonst.:whistling:

    Grüße