Pflegestufe erfassen auch in DRG- Häusern?

  • Hallo zusammen,

    wir haben von einer Weiterbildungseinrichtung die Nachricht bekommen das ab 2016 auch in den DRG- Häusern ein OPS für die Pflegestufe erfasst werden muss. Bisher galt dieser OPS ja nur für die Psychiatrie.
    Laut Kapitelüberschrift aus dem OPS :

    9-98 Behandlung in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, und Pflegebedürftigkeit
    Hinw.:Die Definitionen der Behandlungsbereiche richten sich nach der Psychiatrie-Personalverordnung
    würde ich spontan sagen gilt es immer noch nur für die Psychiatrie.
    Weiß jemand genaueres?
    MfG,
    Belias

    8)Goodbye, and thanks for all the fish 8)

    2 Mal editiert, zuletzt von Belias08 (26. November 2015 um 12:37)

  • Hallo Belias!

    Der Hinweis, dass der Kode 9-984 nur für die Psychiatrie gilt, wurde im Zuge des OPS-Updates auf 2016 gestrichen. Damit ist die Kodierung in allen Einrichtungen möglich.
    Es gibt keinen Hinweis im OPS, warum dies nun doch nicht der Fall sein sollte.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Danke für die Antworten.
    Also scheint die Kapitelüberschrift in dem Fall einfach nur "ungeschickt" formuliert zu sein...

    MfG

    8)Goodbye, and thanks for all the fish 8)

  • Guten Morgen,

    ich bin weiterhin nicht überzeugt. Die Überschrift des Kapitels bezieht die OPS des Gliederungspunktes 9-98 auf "Behandlung in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, und Pflegebedürftigkeit". Ob nun dieses "und" ergänzend oder einschließend formuliert ist, bleibt unklar. Herr Heimig hat in seinen Vorträgen bisher nur auf den Einfluss im PEPP-Bereich hingewiesen. Von einem Einfluss im DRG-Bereich war nie die Rede.

    ich habe daher heute nochmals das DIMDI um Stellungnahme gebeten.

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die Fa. Kaysers Consilium trägt vor, das DIMDI habe auf telefonische Nachfrage vom 9.11.2015 angegeben, der obige Code sei bei allen Patienten, also auch Patienten in DRG-Häusern zu verschlüsseln.
    Hintergrund der Frage ist die Tatsache, dass die Beschränkung auf Krankenhäuser im Geltungsbereich des $17d gestrichen sei.
    Allerdings lautet die Überschrift zum OPS-Kode weiterhin: "Behandlung in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen, und Pflegebedürftigkeit".
    Bevor nun mit großem Aufwand für alle Patienten der Somatik, die definitiv nicht im Anwendungsbereich der Psych-PV liegen eine Erfassung beginnt, bitte ich um Klarstellung.

    Ich werde über die Antwort, falls eine kommt, informieren.

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,

    ich schreibs ja ungern, aber hier https://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…igkeit-jahn.pdf finden Sie den Änderungsvorschlag des Deutschen Pflegerates diesbezüglich...und dem wurde anscheinend zumindest teilweise Folge geleistet.
    Und da ja gemäß DKR "und" sowohl "und" als auch "oder" heißt, ist die Regelung meines Erachtens eindeutig.

    Schöne Grüße und trotzdem noch einen schönen Tag

    Angela Klapos

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Klapos (14. Januar 2016 um 11:10)

  • Hallo,
    die Kodierung macht auch in der Somatik Sinn. Nicht unbedingt wegen der Erlössituation - obwohl auch hier kann durchaus spekuliert werden, ob eine schwere Pflegebedürftigkeit (die im übrigen schon MDK-geprüft und bestätigt wurde) erlössteigernd wirken könnte. Aber denken Sie mal an die Risikoadjustierung bei QS aus Routinedaten (z.B. Dekubitus, bronchopulmonale Infekte). Das InEK geht jedenfalls davon aus, dass es in der Somatik erfasst wird und wenn da nix da ist, dann war der Patient nicht pflegebedürftig.
    Und dann noch unsere Lieblingskassen, die evtl. auf der Übermittlung des Kodes bestehen (korrekte Datenlieferung nach §301). Ein weites Feld, was sich da noch auftut.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Nun also:


    Zitat von DIMDI

    Die Änderung des Hinweises bei 9-984 ist so zu verstehen, dass die Kodes auch im Bereich des § 17b angegeben werden müssen. Dem steht der Klassentitel von 9-98 auch nicht entgegen, da dort ein "und" steht und es sich um eine Überschrift handelt.


    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,

    ich möchte die Diskussion noch einmal aufgreifen.

    Bedeutet "angeben müssen", wenn ich es weiß, gebe ich es an und wenn nicht, dann nicht?
    Kann aus dem Erfassen der Pflegestufe ein Nachteil entstehen? Man sollte ja glauben, dass die Kassen wüssten, ob die Patienten eine Pflegestufe haben oder nicht, oder?
    Normalerweise wird die Pflegestufe ja im Rahmen der Anamnese abgefragt, da kann man sie auch kodieren, oder spricht irgendetwas dagegen?
    Es ist dagegen wohl sinnfrei, wenn man die Info nicht hat, diese bei der KK zu erfragen.

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf

  • Hallo DRG-Schlumpf,

    es kann Ihnen ein Nachteil entstehen wenn Sie die Pflegestufe nicht kodieren.
    Bei uns tauchen jetzt vermehrt Fälle auf in denen die Kasse geprüft hat (UGVD, OGVD, etc.) der MDK kommt zum Ergebnis alles korrekt und die 300€ Aufwandspauschale werden dann von der Kasse verweigert, mit der Begründung die Pflegestufe wurde nicht angegeben.

    Auf Rückfrage bei den KK´s wurde mir dann mitgeteilt, das es im Aufgabenbereich der Krankenhäuser liege sich diese Information zu beschaffen.

    Im Klartext heißt es also jemand aus unserem Haus müsste bei jedem stationären Fall bei der KK anrufen und erfragen ob eine Pflegestufe besteht.....

    Viele Grüße

    MedCo-Smutje

  • Bei uns tauchen jetzt vermehrt Fälle auf in denen die Kasse geprüft hat (UGVD, OGVD, etc.) der MDK kommt zum Ergebnis alles korrekt und die 300€ Aufwandspauschale werden dann von der Kasse verweigert, mit der Begründung die Pflegestufe wurde nicht angegeben.


    Moin,
    das macht im Moment genau eine Kasse, wir klagen dagegen. Wird dauern.
    Gruß
    merguet