Liebe Experten unter den Forumskollegen,
mein erster Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Therapieeinheiten als Splitkriterium.
Bei den PEPPS PA02B, PA03A, PA04A, PA14A und PA15A ist es ja so, dass > 6 ärztliche und/oder psychologische TE pro Woche zu einer Einstufung in die höher bewertete PEPP führen.
Durch die Änderung des OPS 2016 stimmen aber die Bezüge (unter PA02-25, PA03-26, PA04-33, PA14-20, PA15-27) im Definitionshandbuch nicht mehr, da die Therapieeinheiten in den neuen Code 9-649 ausgelagert wurden. Auch die Bezüge in der "Funktion Psychotherapie mit hohem Anteil" stimmen nicht, da es die Codes 9-624, 9-630 und 9-631 zugunsten des 9-649 nicht mehr gibt.
Wird das von Seiten des Groupers gelöst, funktionieren nächstes Jahr die Programme nicht mehr oder habe ich da irgendeinen Denkfehler begangen?
Viele Grüße,
psychodoc