Wundheilungsstörung nach Otopexie

  • Hallo Forum,

    hier wieder einmal die Frage einer am Anfang stehenden Medizinicontrollerin:

    Folgender Fall:

    Kind, im September 2002 wegen abstehender Ohren operiert. Jetzt im April 2003 Reoperation aufgrund einer Fremdkörperreaktion mit Abszeßbildung. Der Kodevorschlag des HNO-Arztes:

    HD T79.9 n.n.bez. Frühkomplikation
    ND Q17.5 Abstehendes Ohr
    Prozedur: 5-184.0

    führt in die Fehler-DRG 901Z.

    Ich würde T79.9 lieber mit T81.4 verschlüsseln und Q17.5 zur HD erklären, aber ist das die korrekte Variante?

    Bitte um Hilfe

    Danke

    C. Moog


    !:) !:)

  • Hallo Frau Moog,

    die HD T79.9 sagt eine Komplikation nach Trauma aus.
    Halte ich hier für den falschen Code.
    T81.4 würde ich auch wählen, aber als HD ( Abszess = Infekt )
    Nebendiagnose ist dann die Q17.5.
    Sie kommen dann in die DRG T01C mit CW 1,097
    Gruß aus Linz
    Sabine Hömig

  • Hallo SchwesterS,

    so kann ich mir das auch vorstellen, allerdings meckert unser DRG - Prüfprogramm dann, daß die Hauptdiagnose im Zusammenhang mit DRG-entscheidender Prozedur nicht bekannt ist.

    Ich frage mich immer wieder, welche Logik hier nicht stimmt, MEINE, die DRG oder die des Prüfprogramms.

    Was mache ich mit dieser Warnung?

    Danke für Hilfe

    C. Moog8)

  • Hallo Moog,

    leider weiß ich nicht, um welches Prüfprogramm es sich handelt.
    Wenn ich die Daten aber so in den Grouper eingebe, gibt´s kein Gemeckere.
    Und es ist nach DKR.
    Also setzen Sie sich gegen Ihr Prüfprogramm durch und strafen es mit Nichachtung! I)
    Schönen Feierabend

    Sabine Hömig

  • Hallo Frau Moog,

    ein kleiner Hinweis noch aus dem OPS Katalog unter(5-18...5-20):
    "[...] Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren ( 5-983 )[...]"

    und dort:

    "[...] Hinw.: Dieser Zusatzkode ist anzuwenden bei der Wiedereröffnung des Operationsgebietes zur Behandlung einer Komplikation, zur Durchführung einer Rezidivoperation oder zur Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet. Sofern im organspezifischen Kapitel ein entsprechender spezifischer Kode vorhanden ist, ist dieser zu verwenden. [...]"

    Das führt ebenso in die T01C. Vielleicht erkennt Ihr Prüftool die Komplikation und sucht nach der ReOp?

    MfG,
    Andreas Linz

  • Hallo Frau Moog,

    Die T79.ff würde ich auch nicht nehmen, auch wenn schon viel diskutiert wurde, möchte ich noch ein paar Anmerkungen machen.

    Dieser Fall ist es sicherlich Wert, an Hand der Krankengeschichte übergeprüft zu werden. Z.B. wegen der Frage: wurde in einer septischen Situation die gleiche OP noch einmal gemacht oder nicht erst ein Debridement?

    Kann die Q17.5 hier richtig sein, ist es also eine geplante Weiterbehandlung (seit wann ist ein Abszeß geplant??) oder ist es eher die Behandlung eines Folgezustandes?

    Letzteres wäre analog den Folgezuständen – nachzulesen im Verletzungskapitel der DKR – als Folgezustand zu codieren, also z.B. mit der H95.8 zusammen mir dem Zustand der bei der Aufnahme herrscht, also die Fremdkörperreaktion z.B. eine Fadenunverträglichkeit (z.B. T88.8 ) gepaart mit dem Abszeß (T81.4 + Erreger aus B95! – B97!) .

    Fängt man dann an zu Groupen, kommt man zu überraschenden Ergebnissen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin