Aufnahmezeitpunkt

  • Hallo zusammen,

    ich wäre dankbar für Hinweise / links / Meinungen zu folgender Frage:

    Ist der Aufnahmezeitpunkt für einen stationären Patienten der Zeitpunkt, wo er in der Aufnahme eintrifft
    oder der Zeitpunkt, wenn der Dienstarzt sich für eine stationäre Aufnahme entscheidet?

    (Dazwischen können ja mal mehrere Stunden liegen und u.U. auch ein Datumswechsel).

    Viele Grüße - NV

  • Hallo,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung. So würde ich das auch sehen.
    Mir fehlt leider für die interne Diskussion eine Belegstelle, dass man das so machen kann / muss.

    Viele Grüße - NV

  • Guten Morgen,

    ich würde gerne diese Diskussion wieder aufleben lassen.

    Wie definieren Sie aktuell den Zeitpunkt der Aufnahme?

    Behandlungsfälle, bei denen unstrittig eine akute vitale Bedrohung vorliegt oder bei denen definitiv die besonderen Mittel des Krankenhauses notwendig sind, dürften unzweifelhaft mit Erreichen des Krabnkenhauses auch als Aufnahme gelten.

    Aber wie sind Konstellationen anzusehen, bei denen erst in der Aufnahmeuntersuchung entschieden wird, ob der Patient überhaupt stationär behandelt werden muss oder eine andere Versorgungsform gem. § 39 SGB V ausreichend wäre?

    Und wenn dann in der Aufnahmeuntersuchung entschieden wird, das eine stationäre Behandlungsbedürftigkeit vorliegt stellt sich mir die Frage, ob dieses auf den zurückliegenden Zeitpunkt der adminstrativen Aufnahme (Einlesen der Versichertenkarte; Erstellen von Aufklebern etc.) zurückwirkt.

    Kann man im Sinne der leistungsrechtlichen Bewertung überhaupt zwischen adiminstrativer Aufnahme und späterer, medizinischer Aufnahmeentscheidung trennen?

    Der Landesnachvertrag nach § 112 SGB V NRW formuliert beispielsweise:

    Bei einem zur Krankenhausbehandlung eingewiesenen Patienten und in Notfällen wird von einem Krankenhausarzt unter Berücksichtigung der Eignung des Krankenhauses gemäß Absatz 1 abgeklärt, ob und ggf. welche Art der Krankenhausbehandlung notwendig ist. Die Notwendigkeit der vollstationären Aufnahme ist unverzüglich von dem für die Behandlung verantwortlichen Krankenhausarzt zu überprüfen. Soweit zunächst vorstationäre Behandlung angezeigt ist, wird der Patient nach der Abklärungsuntersuchung nicht vollstationär aufgenommen.

    Hier wird dem aufnehmenden Arzt wie auch seitens des BSG doch die Schlüsselstellung für die Auswahl der geeigneten Versorgugsform zugebilligt.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Guten Morgen.

    Diese Frage stellt sich mir ehrlich gesagt überhaupt nicht.

    Wenn ein Patient sich vorstellt, seine Karte eingelesen wird, ist das der Aufnahmezeitpunkt. Unerheblich, ob es dann eine KV, VST, ambulante oder stationäre Behandlung wird.

    Das aus dem Landesvertrag würde ich auch eher so auslegen, dass der Patient nicht einfach stationär aufgenommen wird, und erst nach ein paar Tagen die Behandlungsnotwendigkeit geprüft wird.

    Dazu noch ein paar Gedanken:

    - ein Patient, bei dem eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit festgestellt wird, wartet normalerweise nicht mehrere Stunden, bis ein Arzt ihn sieht (Triage); die anderen, ich nenne sie mal Pillepalle-Fälle, die durchaus zum KV Notdienst oder Hausarzt hätten gehen können, werden sicher nicht stationär aufgenommen (hoffentlich); die warten dann halt mal 5 - 6 Stunden, und beschweren sich dann bei der Geschäftsführung, dass sie so lange warten mussten, obwohl der eingerissenen Fingernagel sooooo weh getan hat, und ihnen das später gekommene aber vorher "drangenommene" Polytrauma völlig egal ist.

    - ein Patient, bei dem eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit festgestellt wird, war schon zu dem Zeitpunkt Behandlungsbedürftig, als er in die Notaufnahme gekommen ist, selbst wenn er zu Anfang nicht so eingeschätzt wurde

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Guten Tag,

    zudem werden derartige Patienten ja ab dem Zeitpunkt x zunächst noch ambulant geführt, dann aber administrativ gewandelt und nicht als neuer "Fall" aufgenommen.
    Sollte etwa jemand festgestellt haben, dass Sie erst nach Mitternacht die Entscheidung gefällt haben und damit ein Tag der VWD zu streichen ist?

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    genau das ist das Problem.

    Kurz vor Mitternacht ins Hause gekommen; adminstrativ noch erfasst. Arztkontakt, Aufnahmeuntersuchung, Anordnungen, Therapie erst nach Mitternacht.

  • Über so etwas habe ich auch noch nicht nachgedacht. Interessant!
    Ich denke, die Aufnahme ins KHS muss nach $ 39 ein aktiver Prozess sein, den der Aufnahmearzt nach seiner Untersuchung anstößt. Das Durchziehen der KV- Karte reicht dafür m.E. Nicht

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Moin,

    "[...]Das Durchziehen der KV- Karte reicht dafür m.E. Nicht[...]"

    warum nicht?

    Die meisten Patienten, die tatsächlich stationär aufgenommen werden, sind ab Zeitpunkt der Ankunft in einer NA / ZA stationär behandlungsbedürftig. (Sicher werden auch welche aufgenommen, die nicht ins Krankenhaus gehören, aber die sind nicht die Mehrheit.)
    Insofern ist der Moment der Erfassung der Patientendaten der Beginn der Aufnahme.

    Was man auch bedenken sollte: schon bei dieser Tätigkeit werden Ressourcen des KH "verbraucht". Personal, Technik usw.; auch das muss irgendwie bezahlt werden.

    Noch etwas: Wenn erst der Kontakt zum Arzt / die Entscheidung zur stationären Aufnahme der Beginn des Abrechnungszeitraumes sein sollte, wie soll man vorgehen?

    Privatpatienten, die 1 BZ und CA Behandlung wählen priorisieren? Egal welcher arme GKV Patient gerade mit einem Schlaganfall kommt, der PKV Patient mit der SHF geht vor? Oder soll sich ein Mitarbeiter vom Medizincontrolling dort mit hinsetzen, eine schnelle Kodierung vornehmen, und dann nach Erlös der DRG entscheiden, welcher Patient zuerst drankommt? Oder sollen sich SoFas dort hinsetzen und entscheiden? (dann aber bitte von jeder KK eine/r. Wird dann bestimmt lustig)
    Wie soll das dokumentiert werden? Wer soll das dokumentieren? Wie will man sicherstellen, dass alles korrekt abläuft?

    Abgesehen davon:
    Was ist denn z.B. mit den Verlegungseregelungen? Wir hatten beispielsweise schon Fälle, das ein Patient am einen Tag um 13:00 Uhr aus dem einen KH entlassen wurde, und am Folgetag bei uns um 12:45 Uhr aufgenommen wurde. Bedeutete für uns Verlegungsabschläge. Nehmen wir nun den Arztkontakt an, stünden wir in diesem Bereich besser da.

    Es ist, wie man so schön sagt, eine Mischkalkulation.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Das Durchziehen der KV- Karte reicht dafür m.E. nicht

    Im Positionspapier für eine Reform der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland (hier), S.6 wird die "Administrative Aufnahme, Erhebung der Vitalparameter und
    Patientenersteinschätzung (Triagierung)" als erster Schritt der Behandlung in der NA angeführt.
    Somit ist mMn sehr wohl KVK-Erfassungs-/Ankunftszeit in der NA retrospektiv als Aufnahmezeitpunkt möglich.
    Wobei spätestens mit Erhebung der Vitalparameter/Triagierung ein Behandlungszeitbeginn dokumentiert ist und dies als Aufnahmeuhrzeit zu werten ist, oder?

    MfG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo,

    ich denke, die Frage ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Formal würde ich ebenfalls argumentieren, dass die Krankenhausbehandlung mit der Vorstellung des Patienten am Aufnahmeschalter beginnt. Da ich bei schließlich resultierender stationärer Aufnahme normalerweise keinen Teil (Aufnahmeuntersuchung usw.) ambulant abrechne, gehört dies alles dann in den stationären Fall. So weit die formale Argumentation.

    Nun ist es offensichtlich in diesem Fall so, dass der Patient ja keiner unmittelbaren medizinischen Intervention bedurfte, er konnte - anders als z.B. ein Polytrauma - auf die Untersuchung und Einleitung der Behandlung warten. Dann stellt sich allerdings die Frage nach der "Erforderlichkeit" des vormitternächtlichen Zeitraumes. Das ist zwar sehr theoretisch und abstrakt und auch nicht unbedingt vom Krankenhaus zu verantworten, aber ich male mir doch sehr eindeutig die Antwort des BSG darauf aus.

    Gruß