Posttraumatische Wundinfektion nach Verbrennung

  • Guten Tag,
    kann eine Besiedlung von Verbrennungswunden (IIb-III) mit Staph. aureus und Corynebacterium pseudodiphteriticum als T79.3 (posttraumatische Wundinfektion, a. n.z.b) kodiert werden? Es erfolgte eine orale Antibiose mit Cefuroxim.
    Vielen Dank für eine Antwort!

  • Hallo zusammen,

    eine Verbrennungswunde ist doch immer noch eine
    Wunde.
    Weshalb dann nicht nach 1905 mit T89.02?

    das wäre dochregelkonform.

    Gruß

    P.Host,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    T89.02 ist aber nicht als HD zulässig, falls dies bei der Frage eine Rolle spielt. Das heißt, man muss dem dann etwas voran stellen. Hier dann "offene Wunde" zu sagen, macht nicht soviel Sinn, weil die Verbrennungen ja nun mal anderenorts klassifiziert sind. Es darf also für die Frage der HD dann weiter diskutiert werden :))

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    2 Mal editiert, zuletzt von D. D. Selter (8. Januar 2016 um 08:33)

  • Hallo,

    ich möchte das Thema bzw. die Fragestellung hier gern noch einmal aufwerfen.

    Verschlüsselt man nun bei o.g. Kombination also Keimnachweis in der Verbrennungswunde und Behandlung mit einem oder mehreren Antibiotika die T79.3 + Keime oder die T89.02 + Keime? Das ist mir hier immer noch nicht ganz klar. Aufnahme war ganz klar die Verbrennung also stellt sich die Frage der ND.

    Ich danke schon mal für Ihre Antworten und vielleicht hat ja jemand einen Vergleichsfall mit MDK-Stellungnahme?

    Da die Kodierung der Nebendiagnosen einen Unterschied von 35.000 € ausmacht, wäre es schon mal interessant zu wissen, wie es korrekt ist.
    VG

  • Hallo,
    rein schematisch: Eine Verbrennungswunde ist eine Wunde. Und wenn die oberflächliche Barriere weg ist, dann ist es eine offene Wunde. Somit brauchen Sie einen guten Grund, warum dann nicht die dafür geschaffene DKR 1905 (Komplikationen offener Wunden) greifen sollte. Ich sehe in der DKR keinen Hinweis, dass Verbrennungswunden keine Wunden im Sinne der DKR sein sollten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Das bleibt in der Tat streitbefangen (siehe FoKA 555). Was ist mit den Hauttransplantationen und den Debridements. Nach meinem Ermessen müssten da aber doch die Verbrennungs-OPS -Kodes gewählt werden?

    Eine Meinung von Fachleuten wäre hilfreich. Vielen Dank!