Zusatzcode OPS 9-647.-

  • Es handelt sich ja um ein Zusatzcode (9-647.- Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen). Im OPS Verzeichnis 2015 Kapitel 9 Ergänzende Maßnahmen ist unter Hinw. zu lesen: "Wird die spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung unterbrochen, so wird für jede Behandlungsepisode ein Kode aus diesem Bereich angegeben."

    Frage: Was genau ist unter "unterbrochen" zu verstehen?
    Beurlaubung, wenn über 24 Std.? Belastungserprobung fällt meines Erachtens nicht darunter!

    Wie seht ihr das? Bisher konnte mir keiner darüber Auskunft geben.

  • Ihnen auch einen schönen guten Tag, DRG-Held!

    Qualifizierte Entzugsbehandlungen können auf verschiedene Arten unterbrochen werden. Somatische Komplikationen, die zu einer Verlegung in die somatischen Fachbereiche führen, Rückfälle, Entweichen des Patienten, Beikonsum von anderen Substanzen während des Aufenthalts...

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo DRG-Held,
    durch unsere zugegebenermaßen restriktive Auslegung des 9-647, bei der eine Unterbrechung durch jeden Tag stattfindet, an dem keine suchtspezifische Gruppen- oder Einzelleistung erfolgt (beispielsweise häufig am Wochenende), haben wir diesbezüglich noch niemals Probleme mit dem MDK feststellen können.

    Allerdings ist auch dies wieder einmal ein Beispiel dafür, dass eine präzisere Formulierung dem gesamten PEPP-System gut stände und spätestens zum Beginn der "heissen Phase" überfällig wird!

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo,

    das Problem ist doch ein grundsätzliches: Wie wollen Sie in einem deskriptiven Fach denn trennscharfe Kriterien finden. das gelingt schon nicht bei den Diagnosen, also auch nicht bei anderen Patientenmerkmalen. Wir haben hier halt keine Laborwerte und die Sprache ist immer interpretierbar.

    Ihre präzieseren Formulierungen können sie übrigens gerne beim DIMDI-Vorschlagsverfahren einbringen!

    Das spezielle Problem bei der qualifizierten Entzugsbehandlung ist, dass es sich um ein Behandlungskonzept handelt, dass sicherlich nicht jeden Tag nachprüfbare Kriterien erfordert, sondern sich auf den gesamten Aufenthalt bezieht. Dem wurde ja mit einigen Änderungen im OPS 2016 auch schon Rechnung getragen und der Kode wird auch im Grouper lediglich mit >= 14 Tage verwendet. Da die leitlinengerechte qualifizierte Entzugsbehandlung sowieso ca. 21. Tage betragen sollte (http://www.awmf.org/uploads/tx_szl…hol_2015-04.pdf) gibt es ja meist auch etwas Spielraum.

    Gruß

  • Hallo GW,

    ich bin nach wie vor der Ansicht, dass der Spielraum zwischen "schwammig" und "trennscharf" noch längst nicht ausgereizt ist - auch wenn ich Ihnen darin Recht gebe, dass wir letzteres nie wirklich erreichen werden. Aber je präziser die Formulierungen der OPS-Kodes, umso sicherer wird der Umgang damit für beide Seiten. Die Bandbreite der Auslegungsmöglichkeiten wird immer da sein, scheint mir aber derzeit unnötig groß.

    Als Folge davon explodiert die Anzahl der MDK-Fälle und damit die Kosten für deren Verwaltung und Bearbeitung. Das kann und darf nicht im Sinne eines neuen Entgeltsystems sein denn dies führt zu einer Kostenverschiebung in den Krankenhäusern weg von der Arbeit am Patienten hin zur Verwaltung.

    Entschuldigung für den kleinen Abschweifer - eigentlich geht es bei diesem Thread ja um den OPS 9-647....

    Allseits schöne Grüße
    Anyway