Reha Daten §301 Entlassmeldung

  • Hallo zusammen,

    nach §301 SGB V sind die KH verpflichtet, den Kostenträgern mit der Entlassmeldung "durchgeführte Rea-Maßnahmen, Vorschläge für die Art der weiteren Behandlung und Angaben zu geeigneten Einrichtungen" zu übermitteln.

    Eine Kasse fordert das nun ultimativ bei uns ein.

    Gibt es Häuser, die das schon umgesetzt haben?

    Und wie kann man angeben, dass keine weitere Behandlung empfohlen wird? Die dafür vorgesehen Liste (Schlüssel 13 der §301-Vereinbarung) sieht "keine" nicht vor.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NuxVomica,

    wir übermitteln schon eine ganze Weile - allerdings nicht elektronisch, sondern auf Papier.
    Und da ist dann einfach ein Strich "-" in der Zeile, wenn es keine Empfehlung gibt.

    Gruß,
    fimuc

  • wir übermitteln schon eine ganze Weile - allerdings nicht elektronisch, sondern auf Papier.

    Guten Morgen,

    da kann man mal sehen wie lächerlich das System ist und wertvolle Steuergelder (Porto, Papier, Arbeitskraft) durch solche "ABM" verschwendet werden, nur weil irgendeiner meint nie gelebte und am Leben vorbeilaufende Abrechnungsbestimmungen bei den Sozialgerichten anzuprangern....

    Ich sehe da akuten Klarstellungsbedarf seitens der Legislative, so wie auch bei der sachlich-rechnerischen Prüfung mit Bezug auf die Aufwandspauschale.

    Frustreiche Grüße an Alle und einen schönen Start in den Tag!

  • Guten Tag, liebes Forum,

    wir pflegen jetzt diese Rehaleistungen ein, weil wir keine andere Möglichkeit sehen und uns aufgrund unserer "nicht nachgekommenen Mitwirkungspflicht" die 300€-Rechnungen für die Aufwandspauschale abgelehnt werden.
    Wir haben aber das Problem, dass wir keine Ziffer für die Ergotherapie finden, die bei uns 30 Minuten dauert, im Katalog §301 aber nur mit mindestens 45 Minuten angegeben ist.
    Kann mir jemand einen Tipp geben?

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf