Kinder in der Erwachsenen - Psychosomatik

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgende Fragstellung:
    Das DIMDI gibt in den Hinweisen zu den Komplexcodes an, dass, wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind, auch Kinder und Jugendliche im Versorgungsbereich des Fachgebietes Psychosomatische Medizin und Psychotherapie versorgt und entsprechend mit den Kodes 9-63 und 9-642 kodiert werden können.
    http://www.dimdi.de/static/de/klas…-psychkodes.htm

    Unsere Nachfrage beim DIMDI ergab, dass in dieser Situation auch alle Regelungen für Zusatzkodes nach dem Schema für Erwachsene gezogen werden. D.h. für KiJu in der Erw.Psychosomatik wird
    -der Code 9.63/9-642 gezogen.
    -beträgt 1 Therapieeinheit 25 min.
    -beträgt die max. Gruppengröße bei Gruppentherapien 18 Patienten.
    -werden alle Zusatzcodes der Erwachsenen gezogen, wie z.B. 9-645 oder 9-649.

    Nicht beantworten konnte und das DIMDI die Frage nach der PsychPV Einstufung. Erfolgt diese nach den Regelungen für Erwachsene oder für KiJu? Da es sich bei der PsychPV tatsächlich um eine gesetzliche Regelung handelt, gehen wir aktuell davon aus, dass in diesem Fall die PsychPV Einstufung in KJ 1-7 (OPS 9-983.x) erfolgen muss, auch wenn alle anderen OPS-Kodes nach dem Schema für Erwachsene berechnet werden.
    Hat hier Sie jemand Erfahrungen zum Umgang mit der PsychPV in diesem Fall?

  • Guten Morgen liebes Forum,

    dieses Thema liegt jetzt zwar schon einige Jahre zurück, es ist für uns im Moment aber aktuell.

    In unserer Abteilung für Abhängigkeitskranke werden auch Patienten im Alter zwischen 16 und 18 Jahren behandelt.

    Sie werden im Erwachsenensetting behandelt, eine KJP gibt es an unserem Haus nicht.

    In welchen Behandlungsbereich werden diese Patienten eingestuft? Wir würden sie in S1/S2 einstufen. Aber ist das auch so richtig? Hat da jemand in den letzten Jahren Erfahrungen gemacht? Gibt es, außer den Eingruppierungsempfehlungen, dazu irgendwelche Hinweise?

    Ich würde mich sehr über ihre Antworten freuen.

    Viele Grüße Suse

  • Hallo Suse,

    wir stufen Patienten die minderjährig sind, aber z.B. auf einer speziellen Drogenstation der Erwachsenenpsychiatrie behandelt werden ebenfalls in den Behandlungsbereich S ein (Drogenabhängige = S2).

    In der Psych-PV ist von "Einrichtungen für die Kinder- und Jugendpsychiatrie" (KJ1-KJ7) und "Einrichtungen für Erwachsene" (A1-G6) die Rede.

    Da die Patienten eben in einer "Einrichtung für Erwachsene" sind, scheint mir das korrekt.

    Grüße, helmutwg

  • Guten Morgen helmutwg,

    bei uns ist die Konstellation ähnlich. Zur Zeit ist nur noch so dass unsere "Sucht" Patienten über Drg`s abgerechnet werden.

    Nun soll die Abrechnung aber demnächst auch über das PEPP System erfolgen.

    Nach meinem Verständnis würde ich diese Patienten auch so einstufen wie bei Ihnen. Unserer KIS System sieht das aber so nicht vor.

    Bei Patienten unter 18 Jahren kann man nur die Einstufungen für KJP auswählen.

    Gibt es vielleicht irgendwo einen Hinweis (Vom DIMDI?) wie diese Patienten einzustufen sind damit ich dies dem KIS Hersteller mitteilen kann??

    Vielen Dank und ein schönes Wochenende

    Gruß Suse

  • Hallo Suse,

    ich kenne keine anderen Hinweise, finde aber den o.g. text der Psych-PV aber eigentlich klar. Mit KJ1-KJ7 soll nur in "Einrichtungen für die Kinder- und Jugendpsychiatrie" eingestuft werden. Welchen Fachabteilungsschlüssel hat der Bereich in dem sie die Jugendlichen behandeln? Ich nehme an 2900, KJP wäre die 3000.

    Welches KIS nutzen Sie?

    Grüße, helmutwg

  • Hallo Suse,

    iMedOne kenne ich nicht, vielleicht arbeiten ja andere damit?

    Die Einstufung in den S-Behandlungsbereich ist bei einem FA Schlüssel 2900 aus meiner Sicht korrekt.

    Da müssen Sie mal mit der Telekom reden...


    Schönes WE, helmutwg