MDK Gutachten fordert ambulante Abrechnung, jedoch liegt keine Ermächtigung vor

  • Hallo LisaStudent,

    Sie haben Recht, es steht nicht im AOP-Katalog, sondern im EBM (30901). Erfahrungsgemäß findet sich mit den meisten Kostenträgern ein Weg, die Polysomnografie ambulant (wie auch immer) abzurechnen, auch wenn keine KV-Ermächtigung vorliegt.
    Insbesondere bei großem Leistungsvolumen kann es seit dem einschlägigen BSG-Urteil hilfreich sein, sich bereits vor der MDK-Prüfung mit den Kostenträgern abzustimmen. (s.o. Thema "Scherben zusammenkehren" von Herrn Horndasch).

    Beste Grüße, Emilia