Antimykotika-Prophylaxe -> Abrechnung Zusatzentgelt auch ohne Zulassung

  • Hallo Zusammen,
    als Neuling in der Kodierung und auch hier im Forum bin ich mir nicht sicher, ob die Frage an dieser Stelle richtig aufgehoben ist. Ich möchte das einfach mal einstellen und bin gespannt auf Ihre Meinung:
    Bei der Zulassung von Antimykotika wird neben der Gabe bei Erwachsenen und Kindern bzw. Neugeborenen auch zwischen einer Zulassung für die Behandlung einer invasiven Candidose und zur Prophylaxe einer invasiven Candidose unterschieden.
    Das z. B. im Rahmen einer Knochenmarktransplantation oder einer Neutropenie.
    Aus Kostengründen werden aber auch Antimykotika zur Prophylaxe eingesetzt, die hierfür nicht zugelassen sind.
    Darf dieses Vorgehen so kodiert und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung z.B. als Zusatzentgelt abgerechnet werden?

    Klaus Seresin

  • Hallo Klaus


    Unter "Off-Label-Use"[1] wird der zulassungsüberschreitende Einsatz eines Arzneimittels außerhalb der von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete (Indikationen, und Patientengruppen) verstanden. Grundsätzlich ist Ärzten eine zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln erlaubt.

    Eine Krankenkassenleistung ist ein solcher Off-Label-Use jedoch nur in Ausnahmefällen.

    Denn grundsätzlich kann ein Medikament in Deutschland nur dann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden, wenn es zur Behandlung von Erkrankungen eingesetzt wird, für die ein pharmazeutisches Unternehmen die arzneimittelrechtliche Zulassung bei der zuständigen Behörde erwirkt hat.
    Das wäre also primär mal zu beachten... oder?

    Gruß SanktMartin

    [1] https://www.g-ba.de/institution/th…/off-label-use/

    Gruß SM