Familiäre Abklärung

  • Hallo Forum,

    vielleicht könnt Ihr Licht in mein Unwissen bringen.

    Folgende Situation: Der Bruder einer Patientin verstirbt mit 34 Jahren an einer malignen Herzrhythmusstörung. Jetzt will die Patientin eine stationäre Abklärung ihrer Disposition einschließlich Herzkatheter und elektrophysiologischer Untersuchung. Sie hat zum Aufnahmezeitpunkt keinerlei Beschwerden oder Symptome. Ich tue mir schwer hier eine gute Verschlüsselung zu finden. Meines Erachtens kann hier nur die Z.84.8 verschlüsselt werden. Liege ich falsch ? Gibt es was Besseres ? Vielen Dank für die Antworten.

  • Guten Morgen 40MAN,

    eine andere Kodierung halte ich für nicht richtig.

    Man kann ja zusätzlich die Z71.1 (Person mit Furcht vor Krankheit, bei der keine Diagnose gestellt wird) *Scherz*

    Gruß aus Niedersachsen

    Claudia
    :chili: :chili: :chili:
    :)) :)) :))

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zur Diskussion: F45.31 und Z13,- als Nebendiagnosen

    Kommentar:

    Bei fehlender klinischer Symptomatik besteht m. E. keine med. Indikation für eine invasive Untersuchung.
    Sollten hier Komplikationen auftreten, möchte ich nicht der Gutachter sein.


    "In Deutschland werden 60 Prozent mehr Herzkatheter gelegt als in den Niederlanden, 160 Prozent mehr als in Frankreich.
    http://medi-report.de/nachrichten/2000/06/20000616-02.htm


    http://www.svr-gesundheit.de/gutacht/gutalt/gutlei.htm

    Seite 90
    Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit
    Bd. III: Über-, Unter- und Fehlversorgung


    Gruß

    E Rembs

  • Guten Morgen,

    die Kodierung mit F45.31 und Z13. halte ich für fragwürdig (Verfälschung der Tatsachen), da die Patientin keine Symptome hat. Mich würde interessieren, wer die Kosten trägt.

    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Zitat


    Original von cLindner:
    Mich würde interessieren, wer die Kosten trägt.

    Hallo Claudia,

    unsere Kardiologen kommen auch gelegentlich mit so "Kolibris".
    Ich denke, man kann die Z04.. ruhig nehmen.
    Die DKR sagen zwar, wenn man "Therapie" macht, als ob der Patient eine bestimmte Erkrankung hätte, nichts findet und am Ende mit den Kosten dasteht, darf man die Diagnose so kodieren als ob der Patient erkrankt wäre (also hier I49...), ich halte das aber für sehr fragwürdig. :kr: ?(

    Im übrigen ist die diagnostische Leistung auch Bestandteil der stationären Krankenhausbehandlung und deshalb auch zu vergüten, je nach HK - Untersuchung kommt eine F4... DRG heraus und "das ist gut so" wie Herr Wowereit zu sagen pflegt. :rotate:

    Gruss aus München (wieder sonnig, schliesslich sind wir ja Dt. Meister :drink: )

    Michael Wilke :smokin:

  • Hallo Herr Vierzigmann,

    da würde ich den stationären Fall stornieren und ambulant abrechnen, falls möglich. Sonst ist Z84.8 m.E. richtig.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von cLindner:
    Guten Morgen,

    die Kodierung mit F45.31 und Z13. halte ich für fragwürdig (Verfälschung der Tatsachen), da die Patientin keine Symptome hat. Mich würde interessieren, wer die Kosten trägt.

    Viele Grüsse
    Claudia


    Hallo

    Eine med. Leistung, für die keine Indikation besteht, ist keine GKV Leistung.
    (Fehlversorgung)

    Z13,- spez. Screening...
    Von Screening-Untersuchungen spricht man, wenn diese an gesunden Männern od. Frauen durchgeführt werden, die keine Beschwerden oder Anzeichen einer Erkrankung haben.


    Rational nicht begründete Angst der Patientin vor einer Herzerkrankung (instabile Persönlichkeit?, fehlender Realitätssinn?) kann m. E. als Störung im Selbstbild über die F45.31 abgebildet werden.


    Gruß

    E Rembs