Hallo,
Ich bin mir nicht sicher, ob ich im richtigen Bereich des Forums poste.
Bei uns in eine Klinik für psychosomatische Medizin und Psychotherapie hat sich eine Frage bzgl. der Erfassung von Einzelgesprächen ergeben:
Wenn ein Arzt oder Psychologe im Bereitschaftsdienst (Rufbereitschaft) telefonisch eine Krisenintervention durchführt, darf diese dann im Sinne einer Kriseninterventionellen Behandlung erfasst werden, oder geht das nicht, da Arzt und Patient im selben Raum sein müssen? Darf generell durch ein telefonisches Gespräch Therapieeinheiten erzeugt werden? Manchmal ist es bei uns nicht nötig, dass der Arzt/Psychologe in die Klinik kommt, wenn der Patient durch das telefonische Gespräch genügend stabilisiert werden kann. Wie sind Ihre Erfahrungen mit diesem Thema?
Instinktiv würde ich sagen, dass es ein Patientengespräch ist somit auch der Ressourcenverbrauch abgebildet werden sollte -> Kriseninterventionelle Behandlung.
Aber geht das denn so einfach?
Danke schon mal für die Antworten
MfG
Der Tobi