chronische Niereninsuffizienz

  • Hallo liebe Mitstreiter!
    Folgendes Problem: Fall aus 2012, 81 jährige Patientin, Krea maximal 1, 3; sonogr. Chron Niereninsuff,
    ND N18.3 als ND erlösrelevant.
    2012 nach der MDRD Formel gerechnet.
    Kasse sagt, dass die eGFR Formel nicht validiert ist. Steht ja jetzt auch so auf der aktuellen HP der D Gesell. f. Nephrologie.
    Also haben wir im nachhinein mit der
    CKD-EPI Formel gerechnet und wollen damit jetzt in die Klage.
    Meine Frage: macht das Sinn? ?(
    Ich freue mich über Feedback
    Beste Grüsse
    Gobo 8)

  • Hallo gobo,

    was schlägt der MDK denn als Alternative vor zur Berechnung der GFR?
    Was vielleicht noch wichtig ist, bevor Sie in die Klage gehen: unser MDK schaut immer genauestens, ob die Niereninsuffizienz auch wirklich chronisch ist und bezieht sich dabei auf eine Zeitspanne von minimum 3 Monaten vorher. Gibt es ältere Nierenwerte, die die chronische Erkrankung untermauern? Befunde? Ältere Arztbriefe?
    Ansonsten würde der MDK sich vielleicht gar nicht mehr lange mit der GFR aufhalten sondern die Diagnose auf N19 ändern.

    Liebe Grüße,

    doerdi

  • Hallo Gobo,

    neben der CKD-EPI wird auch noch die Formel nach BIS gehandelt, die auch für ältere Patienten validiert ist. Wurde mal hier im Forum erwähnt. Dass müssten Sie vielleicht über die Suche recherchieren.

    Der sonografische Nachweis von strukturellen Veränderungen als Ausdruck einer chronischen Erkrankung ist ausreichend zum Nachweis der Chronizität.

    Zur Klage bei der chronischen Niereninsuffizienz kann ich keine persönliche Erfahrung beitragen. Es handelt sich aber um einen objektiven Tatbestand, der auch der nachträglichen Beurteilung zugänglich ist. Ich würde das, wenn ich einen entsprechenden Aufwand für die Niereninsuffizinz nachweisen könnte, beklagen.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Kassenseite durchaus bisweilen nach Klageerhebung die Einwendungen aufgibt, ohne es zur Verhandlung kommen zu lassen.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Doerdi, hallo Medman2!


    Danke für eure Antworten! :)
    Die Chronizität der NI ist belegt - wurde im Sonobefund beschrieben, der Mdk fordert deshalb die N18.9.

    meine Frage ist jetzt speziell:
    Ist es zulässig (d.h. wird es wohl vom SG anerkannt), sozusagen im "Nachhinein" die GFR mit einer anderen Formel (ob CKD-EPI oder BIS) auszurechnen?

    Dass die MDRD Formel nicht für > 70J gilt, sagt ja die DGfN. Die BIS Formel wird dort nicht empfohlen, soweit ich weiss gibt es darüber nur einzelne Studien, offiziell anerkannt ist diese Formel wohl nicht ?(?(
    Mit besten Grüssen
    Gobo
    Und gleich einen entspannten Start ins Wochenende
    :D

  • Hallo,
    Ihre Frage

    Zitat von gobo

    wird es wohl vom SG anerkannt

    werden Sie wissen, wenn Sie vor dem SG waren. Vor Gericht und auf hoher See ......

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo gobo,

    habe mit den verschiedenen Formeln bereits mehrfach Erfolg vor verschiedenen SG gehabt, leider immer nur Anerkenntnisse, weshalb ich keine Urteile habe...

    Schönes WE aus der jecken Rheinmetropole!
    RA Berbuir

  • ...meine Frage ist jetzt speziell:
    Ist es zulässig (d.h. wird es wohl vom SG anerkannt), sozusagen im "Nachhinein" die GFR mit einer anderen Formel (ob CKD-EPI oder BIS) auszurechnen?

    ....

    Hallo Gobo,

    wie das Gericht entscheidet, vermag ich nicht zu sagen.

    Ich sehe da aber keinen Hinderungsgrund, das auch im Nachhinein neu zu berechnen. Sie haben objektive Befunde (Sono als Beleg für die Chronizität, Kreatininwerte und eine Änderung des Patientenmanagements, z.B. in Form einer Therapie mit einem ACE-Hemmer). Die Definition der chronischen Nierenerkrankung stellt u.a. auf die GFR ab. Dem Grunde nach wird die GFR über eine Messung bestimmt, eine Berechnung nach Näherungsformeln ist anerkannt. Das ist nicht an eine bestimmte Formel gebunden. Sofern die Berechnungsformel wissenschaftlich belegt ist, ist das ausreichend und zulässig.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,
    benutze häufiger mal unterschiedliche Formeln zur ex-post Berechnung der GFR aus dem Kreatinin, um eben dem Problem der Inakzeptanz der Formeln zuvor zu kommen.
    Bisher war das bei den Sozialgerichten kein Problem... (jedenfalls nicht, wenn das Ergebnis dann auch eindeutig war)...
    Gruß SanktMartin

    Gruß SM