Akutes auf chronisch (terminales) Nierenversagen

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    da meine Eigenrecherche kein valides Ergebnis lieferte:

    Ist ein akut auf chronisches Nierenversagen bei einem Patienten mit terminaler = bereits vorbestehend dialysepflichtiger Niereninsuffizienz möglich? - Krea initial über 8, durch Dialyse und weitere Maßnahmen gesenkt auf knapp über 5.

    ANV auf CNV oder Exacerbation einer terminalen CNV mit Schwankungsbreite?

    Viele Grüße und Dank vorab

    Stephan Wegmann

  • Hallo Herr Wegmann,

    bin zwar kein Nephrologe aber bei einem terminal niereninsuffizienten Patienten mit z.B. einer Schwankungsbreite der Kreatininwerte vor/nach Dialyse zwischen 8 und 5 md/dl wird man den für ein ANV AKIN I erforderlichen Kreatininanstieg von 0,3 mg/dl binnen 2 Tagen nicht als Zeichen eines ANV werten können.

    Ein nicht mehr funktionstüchiges Organ kann m.E. nicht akut versagen.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Zusammen,
    ich habe folgendes Problem.
    Ein Pat. mit chron. NV N18.4 wird operiert. Postoperativ verschlechtern sich seine Nierenwerte signifikant. Lt. Def. liegt ein akutes Nierenversagen vor.

    Nun finde ich in der Literatur zwei Möglichkeiten der Kodierung:
    N18.4 und N17.93 wie in DKR D006e oder N18.4 und N99.0

    Was ist nun korrekt?

  • Hallo
    M.E. ist hier die N99.0 korrekt, da es sich ganz klar um eine ANV nach med. Maßnahmen handelt.
    Der Kode ist genauer und außerdem ist das ANV nach med. Maßnahmen als Exklusivum im N17.- genannt.

    Gruß
    T.Eikwinkel

  • Hallo aufwunschgeloescht1,

    Meiner Meinung nach ganz klar die N17.9x

    Sie beschreibt eindeutig das Krankheitsbild.

    Die N99.0 beschreibt eigentlich gar nichts.


    Antwort
    Bei der Kodierung sind nicht nur die ICD-Texte, sondern (vorrangig) die DKR zu berücksichtigen, hier speziell die DKR D015n (Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen). In dieser ist geregelt, dass die Kodes aus N99.– (Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert) nur dann als Haupt- oder Nebendiagnose zu verschlüsseln sind, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert. Dieser Kode existiert aber mit dem Kode N17.9-, so dass nach der DKR der ICD-Kode N99.0 nicht anzugeben ist.


    Ausschlag gebend sind die KREA Werte...daran ist sich zu orientieren.

    Gruß
    luckystroke

  • [*]Hallo Zusammen

    Zitat von luckystroke

    Die N99.0 beschreibt eigentlich gar nichts.


    Diese Aussage halte ich für nicht korrekt. Die N99.0 lautet "Nierenversagen nach medizinischen Maßnahmen"; genauer geht es m.E. nicht.
    Die zitierte DKR D015 beschreibt hingegen genau die andere Art von ICD´s, durch die eben nicht genau beschrieben ist, welche Störung vorliegt (Bsp. I97.28 - sonstige Kreislaufkomplikationen).
    Gerade N17.9- (akutes NV nicht näher bezeichnet) ist ungenau und hat außerdem die N99.0 als Exklusivum.
    Gruß

  • Hallo Tuschke,

    daher der Hinweis auf die KREA Werte.

    Danach wird aus einem ANV nnb. ein ANV Akin xyz..und somit genauer.

    Was auch CCL nicht unerheblich sein kann.

    Die N99.0 wäre meiner Meinung nach nur anzuwenden wenn die Nierenwerte sich nur minimal verändern würden,

    das man diese nicht als ANV bezeichnen kann.

    Grüße

  • Hallo luckystroke,
    wenn Sie bezüglich der Beschreibung der N99.0 eine Quelle haben, die ich noch nicht kenne, freue ich mich, wenn Sie sie preisgeben würden. Denn ich weiß leider nicht, woher Sie die Erkenntnis nehmen, dass die N99.0 nur bei "minimaler Veränderung" der Nierenwerte kodiert wird. Dem widerspricht ja schon allein die Tatsache, dass eine ´minimale`Veränderung wohl kaum einen Aufwand erzeugen würde.
    Der Wortlaut ist "Nierenversagen", es gibt keine Krea-Grenzwerte in der Beschreibung des ICD.

    Um von der N17.9- weg zu kommen in eine näher bezeichnete Niereninsuffizienz, benötigen Sie, soweit ich weiß weitergehende Untersuchungen bis hin zur histologischen Untersuchung, um zu eruiren,ob es sich um eine Tubulusnekrose (N17.0-) Rindennekrose, Marknekrose oder sonstiges handelt. Da helfen die Krea-Werte nicht weiter. Aber ich bin kein Urologe,daher freue ich mich über weitere Infos, falls dies doch möglich ist. Wenn kein histologische Befund vorliegt, ist es N17.9- (steht übrigens im ICD auch drunter) und somit "nicht näher bezeichnet" und somit für mich persönlich ungenauer als NV nach med. Maßnahmen.

    Außerdem stört mich noch immer das, bereits erwähnte, Exklusivum in N17-N19-Kapitel für die N99.0, um Ihrer Meinung folgen zu können.
    Gruß

  • Hallo,
    also dass man sich hier auch wieder über etwas streiten muss, was eigentlich gar keinen Sinn macht, liegt doch nicht an uns sondern an den etlichen Fehleinträgen der ICD10-GM.Jeder(oder jede Fachgesellschaft) will irgenwas noch spezifischer und so weiter abgebildet haben das hilft aber uns an der Front und der "Gegenpartei" nicht und eigentlich keinem wenn mans am ende begründen muss und alle eine andere meinung dazu haben. Welchen unterschied macht es am Ende für das KH? (anderes Bsp. auch Niereninsuffizienz bei Diabetes oder art.HT, warum nicht einfach nur Hypertonus, Diabetes und Niereninsuffizienz...) So wie hier das ANV (nicht näher bezeichnet bezieht sich doch nur auf die Histologie) wird doch mit den Stadien schon eingeteilt, wozu also noch eine N99? ändert das was an der nötigen Dg./Therapie für das NV selbst? - sprich Kalkulation?
    Ich würde die N99 z.B. für die Grauwertzone zw. normal und 50% Creaanstieg verwenden,oder besser man richtet es offiziell als hinweisenden Zusatzcode ein, für die die es immer ganz genau haben wollen- sprich spezifische Kodierung.

    Bin ich mit der Meinung allein? also N99 ist ja auch nicht falsch, ANV aber auch richtig (und umgekehrt)- Problem ist wohl wieder nur die unterschiedliche Kalkulation?)

    rokka

  • Hallo Tuschke,

    Verweise nochmal auf das Zitat von meiner oben stehenden Nachricht.

    Bei der Kodierung sind nicht nur die ICD-Texte, sondern (vorrangig) die DKR zu berücksichtigen

    Gerne auch auf die SEG 4 Nr. 268 worin das ANV Thematisiert ist.

    Grüße

    N17.9-Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet

    Modifikatoren-Hinweis[5. Stelle: 1-3,9]Inkl.:Akutes Nierenversagen ohne Vorliegen eines histologischen Befundes






    Einmal editiert, zuletzt von luckystroke (27. März 2017 um 13:37)

  • Hallo
    M.E. ist hier die N99.0 korrekt, da es sich ganz klar um eine ANV nach med. Maßnahmen handelt.
    Der Kode ist genauer und außerdem ist das ANV nach med. Maßnahmen als Exklusivum im N17.- genannt.

    Gruß
    T.Eikwinkel

    Hallo Tuschke,

    das Exklusivum, was Sie meinen, steht nicht unter N17.- sondern unter der Kapitelüberschrift N17-N19. Das Exklusivum gilt somit auch für Kodes aus N18.- Und hier setzt m. M. die Erklärung an, dass N99.0 nicht spezifisch genug ist. Der Kode beschreibt nicht, ob ein Akutes oder ein Chronisches Nierenversagen vorliegt. Ferner auch keine Schweregradeinteilung.

    Sie haben also die Auswahl zwischen
    N17.- der Ihnen sagt, dass
    a.) ein Akutes NV und
    b.) welcher Schweregrad vorliegt

    gegenüber

    N99.0 der Ihnen sagt, Nierenversagen
    a.) ohne Angabe ob akut/chronisch und
    b.) ohne Schweregrad,
    lediglich "nach med. Maßnahmen"

    Wenn man die Information "nach med. Maßnahmen" noch unterbringen möchte, stehen z. B. auch !-Kodes wie Y57.- oder Y69 zur Verfügung.

    Warum sollte N99.0 also treffender sein?

    Die Foka hat sich unter Anfrage-Nr. 0123 dazu geäußert:

    http://foka.medizincontroller.de/index.php/Anfrage_0123

    HG