• Hallo zusammen,

    ich vertrete auch die Meinung, dass bei U69.3-! kein zusätzlicher Aufwand nachgewiesen werden muss.
    Der U-Kode ist m. E. nach keine ND die der ND-Definition entsprechen müsste bzw. überhaupt könnte, denn hier geht es einzig und allein um die Angabe der Art des Konsums, die im ICD-Katalog sogar gefordert wird.

    Folglich verfahren wir zur F11so:

    Konsumiert der Pat. Heroin bekommt er U69.30!/.-31! (je nach i. v. oder nicht i.v.).

    Ist er substituiert ohne Beikonsum von Heroin, gibt es keine U69.3-! sondern Z51.83 für die Substitution dazu.

    Besteht die Abhängigkeit z. B. durch Tilidin, Tramal, o. ä. gibt es keinen zusätzlichen Kode dazu.

    Das ist für mich das einzig logische Vorgehen.

    Viele Grüße
    PEPPINA

  • Davon ist auszugehen ...
    ... und dann müssen wir diskutieren.
    Der MDK hat schließlich auch keine anderen Infos auf die sie sich berufen können als wir.

    Es wird sicherlich auf jeden Fall interessant.

    VG PEPPINA :)

  • Mal andersrum gefragt:
    Was wäre den Ressourcenverbrauch der U69.30!?
    Mir fällt keiner ein.
    Vielleicht müsste ich die Kanüle zur Bakteriologie schicken.

    Schöne Grüße

  • Guten Morgen,

    ich sehe es so wie Herr Gohr schon gesagt hat: die Frage nach dem zeitlichen Zusammenhang stellt sich für mich nicht.
    Der U69.3-! Schlüssel ist nur ein Zusatz um die Art des Konsums zu beschreiben ("Sonstige sekundäre Schlüsselnummer für die Art des Konsums psychotroper Substanzen"), deshalb muss auch kein zusätzlicher Aufwand bestehen.
    Und wenn es doch ein zusätzlicher Aufwand bei U69.30! sein müsste, könnte das doch z.B. die erschwerte Blutentnahme sein, weil die erreichbaren Venen alle zerstochen sind.
    Bei uns wurde das allerdings noch nie vom MDK angefragt...

    Grüße ins Forum,

    Anja Loos

  • Hallo Zusammen,

    wir haben Patienten die von der Substitution entziehen, als HD:F11.2 (Opiatabhängigkeit), ist da eine U69.31 mit anzugeben?

    Die Z51.83 kann ja nicht als HD genommen werden

  • Hallo,

    als Antwort ein ganz klares: "es kommt darauf an!" ;)

    Normalerweise wird ja mit Methadon oder einem anderen Opiat substituiert, aber nicht mit Heroin selbst. Sofern also Heroin beim Patienten längere Zeit keine Rolle mehr gespielt hat und er "nur" noch vom Substitut entzieht, würde ich es auch nicht mit dem U-Kode angeben.

    Anders mag es aussehen, wenn unmittelbaren Folgen des Heroinkonsums noch eine Rolle bei der Behandlung spielen, dies können beispielsweise auch (psycho-)soziale Folgen oder Aufwände sein (z.B. Folgen der Beschaffungskriminalität).

    Gruß

  • Hallo nochmals,

    kein Ende in Sicht.

    Pat. kommt mit der HD F60.31.
    Wird auch nebenher noch mit Polamidon substituiert.

    HD F60.31
    ND F11.2 und Z51.83.
    Richtig?
    Kasse sagt nur die Z51.83 nicht die F11.2

    Schöne Grüsse

  • Hallo Armada66,

    in den Kassen sitzt selten die Fachkompetenz...insofern interessiert erst einmal herzlich wenig, was "die Kasse" sagt.

    Man könnte dort mal fragen, warum eine Opiatsubstitution wohl stattfinden soll, wenn keine Abhängigkeit (bzw. Abhängigkeitssyndrom) vorliegt.

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Genau so sehen wir das auch.
    Und da Methadon auch ein Opioid ist ...........
    Geht jetzt zum MDK.
    Und wenn die sagen sollten das es nicht so ist wird geklagt.

    Schöne Grüsse